Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Generalisierung

In der Wirtschaftssoziologie: Generalisation, Verallgemeinerung, [1] allgemeine Bezeichnung für einen Schluss von einer begrenzten Zahl von Dingen oder Ereignissen einer Klasse auf die Gesamtheit der Dinge oder Ereignisse dieser Klasse (auch Induktion). Dabei handelt es sich, streng genommen, nie um einen logischen Schluss, sondern stets um eine Hypothese, also um eine widerlegbare Vermutung. So handelt es sich etwa um eine G., wenn man aufgrund der Beobachtung eines weissen Schwans die Hypothese aufstellt, alle Schwäne seien weiss. Bei der Generalisierung von empirischen Beobachtungen spricht man auch von „empirischer G.“. Bei der Bildung von Vorurteilen spielt die unzulässige Generalisierung einmal gemachter Erfahrungen mit bestimmten Angehörigen einer Bevölkerungsgruppe (z.B. mit einzelnen Ausländern in bestimmten Situationen) auf alle Mitglieder dieser Gruppe (im Beispiel: auf alle Ausländer in jeder Situation) eine wichtige Rolle. [2] Wichtiger Begriff der Lerntheorie, der die Tatsache bezeichnet, dass Reaktionen, die durch bestimmte Reize ausgelöst werden, auch durch ähnliche Reize ausgelöst werden können (Reizgeneralisierung; Gegenbegriff: Diskrimination), oder dass Reize, die bestimmte Reaktionen auslösen, auch mehr oder weniger ähnliche Reaktionen auslösen können (Reaktionsgeneralisierung; Gegenbegriff: Differenzierung [2]).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Generalisationsgradient
 
Generalisierung, empirische
 
Weitere Begriffe : Bundeskreditgarantiegemeinschaften der Deutschen Industrie GmbH | Zahlungspflicht | Leiter
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.