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Gewährleistungsfrist für zahnärztliche Leistungen

 
   
In der Gesundheitswirtschaft: guarantee for dental treatment Für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz müssen Zahnärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung eine zweijährige Gewährleistung übernehmen. Grundsätzlich müssen identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen während dieses Zeitraums vom Zahnarzt kostenfrei erbracht werden. § 136 b SGB V bzw. ab 1. Juli 2008 §137 SGB V  

 

 
   

 

 
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