Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Goldabkommen

1999 von 15 europäischen Zentralbanken übernommene Verpflichtung, über einen Zeitraum von 5 Jahren jährlich nicht mehr als 400 t Gold an den Markt zu bringen. Das Abkommen diente dazu, Goldverkäufe zu koordinieren und zu limitieren und so zur Beruhigung des Goldmarkts beizutragen, da seit 1997 die Befürchtung bestand, dass Zentralbanken - vor allem europäische - in grossen Mengen unkontrolliert Gold an den Markt bringen könnten. Diese Marktstabilisierung gelang. Die Vereinbarung soll alle 5 Jahre überprüft werden. Zwischen 2004 und 2009 darf die Bundesbank 200 t pro Jahr verkaufen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gold-Devisen-Standard
 
Goldarbitrage
 
Weitere Begriffe : Bündnisse, alternierende | Lean Management | Zahlungssysteme, Diebstahl von Zahlungsinstrumenten
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.