| 
		
		
			     
			    
				
				
				
				
			    
			     
                    
                    Goldklausel
                    
                    
                    
                    
		    
		    
		    
                    
                    
                    
			
			
			
			
                     
                    
                    
                     Wertsicherungsklausel im internationalen Geschäft, in der vereinbart wird, daß der Betrag einer Geldschuld durch den Geldgegenwert einer festgelegten Menge Feingoldes bestimmt werden soll. Die entsprechenden Verträge werden in der Regel zweiseitig über Ausgleichsvereinbarungen abgesichert, so daß eine einseitige Begünstigung eines Partners durch Auf- bzw. Abwertung der Währung gegenüber dem Gold ausgeschlossen wird. Exportgeschäfte mit einseitigen Goldklauseln werden als nicht deckungsfähig angesehen und spielen daher im internationalen Geschäft eine untergeordnete Rolle.   
                    
                    
                    
                    
			
			
			
			
                    
                     
                    
                     
                
                    
                    
                        
                          << vorhergehender Fachbegriff | 
                            | 
                          nächster Fachbegriff >> | 
                         
                        
                           | 
                            | 
                           | 
                         
                     
                     
				
		 |