Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Haben

(engl. credits) Haben ist die Bezeichnung für die rechte Seite eines Kontos der Buchführung, die sog. Habenseite. Buchungen auf der rechten Seite eines Kontos werden als Habenbuchungen bezeichnet, unabhängig davon, welche materiellen Folgen sie haben: Auf einem aktiven Bestandskonto, z. B. Kasse, führt eine Habenbuchung zur Abnahme des buchmäßigen Bestandes, auf einem Schuldenkonto führt eine Habenbuchung zur Erhöhung der verzeichneten Schulden. Der Ursprung für die Bezeichnung der Kontoseiten mit Soll und Haben geht (nach H. Linhardt) auf das Forderungskonto zurück. Es stand in der einfachen Buchführung im Mittelpunkt des Interesses. Wenn dort auf der linken Seite Beträge stehen, die Kunden noch zahlen >sollen>, stehen ihnen auf der rechten Seite Beträge gegenüber, die sie bezahlt . Diese Bezeichnungen für Seiten des Forderungskontos wurden später für alle Konten der Buchführung übernommen. Von der Soll und Habenseite auf Konten im Buchführungssystem zu unterscheiden sind Aktiv und Passivseite (Aktiva, Passiva) der Bilanz. Während das Schlussbilanzkonto als Abschluss der Buchführungsarbeiten mit Soll und Haben überschrieben ist, entsteht die (Schluss )Bilanz mit Aktiv und Passivseite i.d.R. als Inventurergebnis (Inventur).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Haavelmo-Theorem
 
Habenzins(satz)
 
Weitere Begriffe : Austausch | Arbeitsgruppe | Zinsverrechnungspreise
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.