Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Zinsverrechnungspreise

Ebenso wie das Marktpotenzial in den einzelnen Geschäftssparten einer Bank beein-flusst der (geplante) Nettoerfolgsbeitrag der Geschäftsspane die Festlegung der Planvolumina. Zur Bestimmung des Erfolgsbeitrages je Geschäftssparte wird auch im dezentralen Bereich auf die Teilzinsspannenrechnung zurückgegriffen. Die Anwendung der Schichtenbilanz zur Ableitung von Verrechnungs- und Planpreisen wurde methodisch kritisiert. Die Brutto- und Nettomargen geben Anhaltspunkte, in welchen Geschäftssparten und in welchen Teilregionen Expansion bzw. Verringerung des Geschäftsvolumens geboten erscheint. Über die Volumensziele hinaus werden in Form von Höchstkonditionen im Passiv- bzw. Mindestkonditionen im Aktivgeschäft Leitlinien gesetzt. Als Basis für die Berechnung der Mindestkonditionen im Aktivgeschäft dient der (erwartete) durchschnittliche Einstandszins der lt. Schichtenbilanz zugeordneten (prognostizierten) Refinanzierungsmittel. Dieser (prognostizierte) Einstandszins wird um die (Plan-) Ansätze für die Eigenkapitalkosten, Risikokosten (Einzel-und Sammelwertberichtigungen) und Betriebskosten der betr. Sparte erhöht. Die Eigenkapitalkosten werden für das nach dem Eigenmittelgrundsatz gebundene Eigenkapital berechnet. Als Eigenkapitalkosten werden die Teilkomponenten Vermögen- sowie Gewerbeertrag-, Körperschaftsteuer und Rücklagendotierung summiert und um die Erträge aus der Eigenmittelanlage vermindert. Die Höchstkonditionenberechnung im Passivgeschäft nimmt ihren Ausgang in den durchschnittlichen (erwarteten) Kreditzinsen der gem. Schichtungskriterium zugeordneten Aktivaposition. Von diesem durchschnittlichen Kreditzins werden die spartenspezif. Margenkomponenten subtrahiert. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um Mindestreserve-, Betriebskosten sowie einen Mindestgewinnzu-schlag zur Deckung der Komponenten der Gewinnverwendung. Wird der anhand dieser Berechnung abgeleitete Zinssatz bei einem Geschäftsabschluss unterschritten, wird im Passivgeschäft über die Mindestmarge hinaus ein Erfolgsbeitrag erwirtschaftet. Falls dieser Zinssatz überschritten wird, können die Margenkomponenten nur zum Teil bzw. im Extrem gar nicht gedeckt werden. Für die Vertriebsstellenleiter und Kundenberater werden durch die Vorgabe von Mindest- bzw. Höchstkonditionen Massstäbe bei ihren preispolitischen Entscheidungen gegeben. Die Mindestmarge repräsentiert dabei den Min-destgewinnanspruch der Bank pro Geschäft.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Zinsverpflichtungen, -Verbindlichkeiten
 
Zinsverschlechterungschaden
 
Weitere Begriffe : Währungsbilanz | Depotgeschäft, internes Kontrollsystem | Einheitsmarkt
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.