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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er für Sach- oder Personenschäden verantwortlich gemacht werden kann und entsprechende Schadenersatzforderungen an ihn gestellt werden. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen vorsätzlich begangene Schäden.

Eine private Haftpflicht-Versicherung ist die wichtigste aller Versicherungen, da ein Schaden, für den Sie möglicherweise haften müssen, mehrere Millionen Euro kostet. Ohne Versicherung kann Sie ein solcher Haftpflicht-Schaden finanziell ruinieren. Der Grund: Wenn wir jemandem einen Schaden zufügen, sind wir gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Das ist im bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraf 823 geregelt:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet".

Juristen sprechen von der "gesetzlichen Haftpflicht". Für den Schaden, den Sie anderen zufügen, sind Sie bis zu den Pfändungsgrenzen haftbar, im schlimmsten Fall Ihr Leben lang. Wer jemanden vorsätzlich schädigt, muss dafür selbst gerade stehen. Wer aber jemanden fahrlässig schädigt, für den springt in den meisten Fällen die private Haftpflichtversicherung ein - soweit eine abgeschlossen ist. Ein Missgeschick oder eine Fahrlässigkeit, die mehrere hunderttausend Euro oder mehr kostet, kann jedem passieren. Deswegen ist eine Haftpflichtversicherung so wichtig, auch wenn es in der Mehrzahl der Fälle um viel kleinere Schäden geht. Die meisten Schäden verlaufen glimpflich: Etwa der Rotweinfleck auf Nachbars Teppich oder zerbrochenes Porzellan bei Freunden.

Versichert sind Schäden, die verursacht werden durch Sie...

  • im privaten Alltag
  • im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer
  • wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht
  • oder durch zahme Haustiere und das Reiten fremder Pferde
  • bei den meisten Sportarten
  • als Dienstherr im eigenen Haushalt
  • als Untervermieter
  • als Eigentümer von selbstbewohnten Immobilien
  • als Bauherr von Um- und Ausbauten bis zu einer bestimmten Bausumme

Ebenfalls abgedeckt sind Risiken, die heute noch gar nicht bekannt sind, die aber künftig neu auftreten und zur gesetzlichen Haftpflicht führen könnten. Das wird als Vorsorge-Deckung bezeichnet. Die Deckungssumme für so genannte Vorsorge-Schäden ist allerdings meistens niedriger als die pauschale Deckungssumme. Auch der so genannte passive Rechtsschutz ist in einer Privat-Haftpflichtversicherung immer enthalten. Der passive Rechtsschutz greift, wenn jemand Sie haftbar machen will, obwohl Sie den Schaden gar nicht verursacht haben. Durch den passiven Rechtsschutz werden ungerechtfertigte Haftungsansprüche abgewehrt. Nicht versichert sind Schäden, die verursacht werden durch die Versicherten:

  • mit Vorsatz
  • bei einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
  • unter Angehörigen im selben Haushalt oder unter mitversicherten Personen
  • an vom Versicherten geliehenen, gemieteten, gepachteten oder gestohlenen Gegenständen
  • mit einem Kraftfahrzeug
  • bei der Jagd
  • bei Pferde- oder Radrennen
  • beim Kampfsport
  • beim Wassersport
  • als Nutzer von Flugzeugen
  • mit Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden
  • bei Tätigkeiten für einen Verein (auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten)
  • Schäden durch Strahlen
  • Schäden durch Übertragung einer Krankheit des Versicherten oder eines Tieres aus seinem Besitz

Deckungssummen

Die Beispiele zeigen anschaulich, dass Haftpflichtschäden extrem teuer werden können. Deswegen sollten Sie beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme in ausreichender Höhe abschließen. Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, den ein Versicherungsunternehmen für einen Schaden zahlt.

Schließen Sie am besten eine Deckungssumme über fünf Millionen Euro oder mehr ab, pauschal für Personen- und für Sachschäden. Eine höhere Deckungssumme kostet meist nur wenige Euros mehr. Insofern lohnt es sich nicht, an der Deckungssumme zu sparen. Wenn Ihre jetzige Haftpflichtversicherung über eine niedrige Deckungssumme abgeschlossen ist, sollten Sie die Deckungssumme erhöhen oder kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Der Begriff pauschale Deckungssumme ist allerdings irreführend.

Manche Versicherungen wurden früher mit einer unbegrenzten Deckungssumme angeboten. Unbegrenzt heißt hier aber nicht wirklich unbegrenzt. Im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen finden Sie die tatsächliche Höhe der Deckungssumme (beispielsweise 7,5 oder 10 Millionen Euro für Personenschäden). Auf diese Begrenzung der vermeintlich unbegrenzten Deckungssumme haben die Rückversicherer gedrängt, die spätestens nach den Anschlägen des 11. September 2001 feststellen mussten, welche Schäden möglich sind.



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