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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Hebel

Kennziffer, die angibt, in welchem Verhältnis ein Optionsschein oder ein anderes Derivat eine Kursbewegung des Basisinstruments nachvollzieht.
Beispiel:
Das Basisinstrument ist eine Aktie mit einem aktuellen Kurs von 80,00 EUR. Der Optionsschein kostet 10,00 EUR und berechtigt zum Bezug einer Aktie. Das Bezugsverhältnis ist 1:1, der Hebel 8 und bedeutet, dass bei einem Anstieg des Aktienkurses um 1 % der Optionsschein um 8 % ansteigt. Diese Hebelwirkung (Leverage) bewirkt in der Regel ein Aufgeld für den Optionsschein. Auch bei anderen wirtschaftlichen Zusammenhängen wird von Hebelwirkung immer dann gesprochen, wenn ein Wert überproportional auf die Veränderung eines anderen Wertes reagiert, so z.B. bei der Fremdfinanzierung. Hebel oder Hebelwirkung wird zur \'\'\'Bewertung von Optionsscheinen\'\'\' herangezogen. Der Hebel gibt an, in welchem Verhältnis ein Optionsschein eine Kursbewegung des Basisinstruments nachvollzieht. Der aktuelle oder einfache Hebel errechnet sich durch \'\'\'Division des Kurswerts des Basisinstruments durch den Optionsscheinkurs\'\'\' und zeigt, um wieviel weniger Kapital der Optionsscheininhaber investieren muss, um an derselben Anzahl von Basisinstrumenten teilzuhaben, wie der Inhaber von Basisobjekten. So muss beispielsweise bei einem Hebel von fünf lediglich ein Fünftel dessen investiert werden, was der Käufer einer entsprechenden Anzahl von Basisinstrumenten aufzuwenden hat.



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Weitere Begriffe : Inflation, importierte | Bewegungsbilanz / Kapitalflußrechnung | Bonus-Malus-Regelung
 
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