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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fremdfinanzierung

Bei der Fremdfinanzierung werden dem Unternehmen Geldmittel von außen zur Verfügung gestellt. Die Kapitalgeber erhalten im Gegenzug Forderungstitel.

Die Fremdfinanzierung ist denkbar sowohl als Maßnahme der Innenfinanzierung als auch der Außenfinanzierung.

Gegenteil der Fremdfinanzierung ist die Eigenfinanzierung. Der Begriff Fremdfinanzierung steht für Maßnahmen zur Beschaffung von Finanzmitteln, die dem Unternehmen im Gegensatz zur Eigenfinanzierung zeitlich nur begrenzt zur Verfügung stehen. Dabei wird dem Unternehmen Kapital von außen durch kurz-, mittel- oder langfristige Kredite von externen Gläubigern zugeführt. Die Fremdfinanzierung führt zu Tilgungs- und Zinszahlungen. (Ausnahme: Lieferantenkredit) Beispiele für kurzfristige Fremdfinanzierungsmaßnahmen: Kreditfinanzierung (bis zu einem Jahr), Kundenanzahlung, Lieferantenkredit, Bankkredit ( Kontokorrent, Diskont-, Akzept-, Avalkredit, Rembourskredit-, Lombardkredit), Industrie-Clearing, Commercial papers , Euronotes, Steuerschulden und sonstige Kredite Beispiele für langfristige Fremdfinanzierungsmaßnahmen: langfristiger Bankkredit (Bankdarlehen), Anleihe (Industrieobligation, Pfandbriefe, Bankschuldverschreibungen, Kommunalobligationen, Anleihen der öffentlichen Hand), Schuldscheindarlehen (Kreditaufnahme) Aufnahme von Kreditmitteln zu investiven und/oder konsumptiven Zwecken. Behandlung bei: Einkommensteuer: Schuldzinsen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzugsfähig. Körperschaftsteuer: Schuldzinsen als Betriebsausgabe abzugsfähig. Gewerbesteuer: Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 8 GewStG). Siehe auch: Abgeld, Dauerschulden



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