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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Anleihe

Bei Anleihen handelt es sich um verzinsliche Wertpapiere. Sie werden sowohl von öffentlichen Institutionen als auch von Wirtschaftsunternehmen ausgegeben, um einen Kapitalbedarf durch eine langfristige Kreditaufnahme zu decken. Der Gläubiger einer Anleihe ist ihr Erwerber, der Schuldner der Anleihe ist derjenige, der sie begibt (Emittent). Der Erwerber der Anleihe wird für den Kredit, den er dem Begeber der Anleihe gewährt, mit einem festen oder auch einem variablen Zinssatz belohnt. Im privatrechtlichen Sinne ist eine Anleihe eine Schuldverschreibung. Der Markt, auf dem Anleihen gehandelt werden, wird auch Rentenmarkt genannt (mit der Altersrente hat dies nichts zu tun). Ein - mittlerweile weniger gebräuchliches - Wort für Anleihen ist Obligationen, im sich mehr und mehr überall durchsetzenden Börsenenglisch: Bonds.

Bei den Anleihen unterscheidet man öffentliche Anleihen von Industrieanleihen. Öffentliche Anleihen (Pfandbrief) werden beispielsweise vom Bund, den Ländern und Kommunen, aber auch von gerade privatisierten Bundesunternehmen begeben (Bahn, Post). Durch umfangreiche Werbemaßnahmen waren zum Beispiel allen Deutschen - sogar den DDR-Bürgern - die Kommunalobligationen bekannt. In Kriegszeiten - in Deutschland insbesondere im Ersten Weltkrieg - wurde das Begeben (von seiten des Staatsschuldners) und Zeichnen (von seiten des Gläubigers) von Kriegsanleihen fast zu einem Volkssport. Das System der Kriegsanleihen bewährte sich allerdings nicht. Deshalb verzichtete das Naziregime bei der Finanzierung seines Weltkrieges weitgehend auf Kriegsanleihen. Statt dessen wird der Bevölkerung mit großem propagandistischen Aufwand das sogenannte »Eiserne Sparen« schmackhaft gemacht. Auch auf diese Weise wird Kaufkraft zum Kriegführen abgeschöpft (man nannte es die »geräuschlose Kriegsfinanzierung«). Die Spareinlagen der Bevölkerung werden über Regierungsanleihen bei den Kreditinstituten abgezogen, also handelt es sich auch hier um ein System von Staatsanleihen.

Der Anleihen- oder auch Rentenmarkt ist mittlerweile ein sehr vielgestaltiger Markt auch für den Geldanleger. Wichtige Formen von Anleihen sind Aktienanleihen, Bundesanleihen, Eckwertanleihen, Bahn- und Postanleihen, Länder- und Städteanleihen, Treuhandanleihen, Optionsanleihen, Auslandsanleihen, Wandelanleihen, Fremdwährungsanleihen und Unternehmensanleihen. Auch Rentenpapier, Obligation, Schuldverschreibung. Sammelbegriff für verzinsliche Wertpapiere, die ein Gläubigerrecht verbriefen und meist gleich bleibende Zinsen und die Rückzahlung eines bestimmten Betrages garantieren. Unterscheidung erfolgt nach Emittenten, Verzinsung, Laufzeiten Rückzahlungsmodus, Sitz des Ausstellers und Währung. Der Gesamtbetrag einer Anleihe ist gestückelt in Teilbeträge (Teilschuldverschreibung), die über Banken an jedermann verkauft werden. Je nach Emittent unterscheidet man öffentliche Anleihen, Industrieanleihen, Anleihen von Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten und von sonstigen Banken. Auch ausländische Emittenten sowie supranationale Institutionen legen in Deutschland Anleihen auf. Gestaltung der Anleihen ergibt sich aus den Anleihebedingungen (Anleiheausstattung, Anleihebesicherung usw.). Anleihen einer AG sind auf der Passivseite der Jahresbilanz mit dem Rückzahlungsbetrag auszuweisen. Anleihenkäufer haben einen schuldrechtlicher Anspruch auf: Zahlung eines zeitabhängigen Entgelts (Zinszahlung), Rückzahlung des überlassenen Kapitalbetrags (Tilgung). Schuldverschreibung.



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