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Clearing

Clearing (engl.) steht für die Saldierung von gegenseitigen Forderungen, wobei nur überschießende Beträge durch Zahlung oder Kreditgewährung (Kredit) ausgeglichen werden. Bilaterales Clearing bezeichnet die Saldierung zwischen zwei Wirtschaftseinheiten, multilaterales Clearing die Saldierung zwischen mehreren Wirtschaftseinheiten (z. B. zwischen Unternehmen, + Banken, Staaten). Über eine zentrale Institution aufgrund einer multilateralen Vereinbarung abgewickelte, geregelte, gegenseitige Auf- und Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten der Clearing-Teilnehmer mit dem Ergebnis, dass nur die sich zugunsten oder zulasten eines jeden ergebenden Salden gutgeschrieben bzw. belastet werden (d.h. auszugleichen sind). Von Clearing spricht man auch bei der Abrechnung im Terminhandel (Termin-Clearing). Verrechnung gegenseitiger Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in organisierter Form (z. B. LZB-Clearing), ohne dass dabei Zahlungen geleistet werden. Salden werden gutgeschrieben bzw. belastet. Planmäßiger, periodischer Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten durch gegenseitige Aufrechnung; z. B. am Geldmarkt zwischen Geschäftsbanken einerseits und der Zentralbank. Auch zwischen Industrieunternehmen zum Ausgleich von Liquiditätsüberschüssen und -defiziten. Clearingsysteme im internationalen Wertpapierhandel: Euroclear, CEDEL, Deutsche Börse Clearing AG.



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