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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Hermes-Bürgschaften

Mit Hilfe von Hermes-Bürgschaften unterstützt der Bund die deutschen Exporte. Wenn deutschen Unternehmen und Banken Geschäfte im Ausland zu risikoreich erscheinen, können sie sich an den Staat wenden. Im Rahmen der Hermes-Bürgschaften übernimmt der Bund das Risiko, dass die exportierten Waren oder Dienstleistungen nicht bezahlt werden oder dass Kredite von Kunden im Ausland nicht zurückgezahlt werden.

Hermes, der Götterbote, ist in der griechischen Mythologie gleichermaßen für Kaufleute, Reisende und Diebe zuständig. Auf diese Qualitäten beruft sich Deutschlands größter Kreditversicherer, die Hermes Kreditversicherungs-AG in Hamburg. Seit 1949 wickelt die Bundesrepublik Deutschland ihre Exportbürgschaften hauptsächlich über die Hermes Kreditversicherungs-AG ab, die zum größten Teil der Allianz AG gehört. Daher der Name Hermes-Bürgschaften. Außerdem beteiligt ist die C&L Deutsche Revision AG, die mittlerweile mit Price Waterhouse fusioniert ist. Vergeben werden die Bürgschaften allerdings vom Wirtschaftsministerium in Bonn, in Absprache mit dem Finanz-, Außen- und Entwicklungshilfe-Ministerium, konkret entscheidet ein interministerieller Ausschuss.

Mit Hermes-Bürgschaften können die Exporte deutscher Unternehmen und die Kredite deutscher Banken ins Ausland abgesichert werden. Wenn die Geschäfte und Kredite platzen, muss der deutsche Staat dafür gerade stehen. Eine Hermes-Bürgschaft schützt den Exporteur oder die Bank vor verschiedenen Risiken in dem Land, in das geliefert wird. Das können politische Unruhen oder Revolten sein, aber auch Enteignungen durch die Regierung des Landes. Auch wenn der Kunde im Ausland nicht zahlen will und die Forderung vom Exporteur nicht durchgesetzt werden kann, springt die Hermes-Bürgschaft ein. Das kann auch der andere Staat selbst sein, der etwa wegen Devisenmangels zahlungsunfähig ist und seine Schulden nicht mehr begleichen kann.



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