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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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indirekte Mindestreservehaltung im Eurosystem

Institute können die Erlaubnis beantragen, ihre Mindestreserven indirekt über einen Mittler zu unterhalten, der in demselben teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig ist. Bei dem Mittler muss es sich um ein Institut handeln, das der Mindestreservepflicht unterliegt und das, über die Haltung der Mindestreserven hinaus, regelmässig einen Teil der Geschäftsabwicklung (z.B. Finanzdisposition) des Instituts durchführt, für das es als Mittler tätig ist. Der Antrag auf Erlaubnis ist mit bestimmten vorgeschriebenen Angaben an die NZB des teilnehmenden Mitgliedstaats zu richten, in dem das antragstellende Institut niedergelassen ist. Der Mittler hält die Mindestreserven in Übereinstimmung mit den allgemeinen Bestimmungen des Mindestreservesystems des ESZB. Er ist neben dem Institut, für das er als Mittler tätig ist, für die Erfüllung der Mindestreservepflicht verantwortlich. Im Fall der Nichterfüllung kann die EZB dem Mittler, dem Institut, für das dieser als Mittler tätig ist, oder Beiden entspr. der Verantwortung für die Nichterfüllung vorgesehene Sanktionen auferlegen. Die EZB oder die betr. teilnehmende NZB kann die Erlaubnis der indirekten Haltung von Mindestreserven über einen Mittler jederzeit widerrufen, wenn das Institut, das seine Mindestreserven indirekt über einen Mittler unterhält, oder der Mittler selbst den Verpflichtungen aus dem ESZB-Mindestreservesystem nicht nachkommt, wenn die Bedingungen für die indirekte Haltung von Mindestreserven nicht mehr erfüllt sind oder aus aufsichtsrechtlichen Gründen in Bezug auf den Mittler. Neben den statistischen Berichtspflichten des Instituts, das seine Mindestreserven über einen Mittler unterhält, muss der Mittler umfassende Angaben über die Mindestreservebasis an die EZB übermitteln, damit diese deren Richtigkeit und Qualität überprüfen kann; ferner erfasst der Mittler das Mindestreservesoll und die Daten über die Reservehaltung jeweils für sich selbst sowie für jedes Institut, für das er als Mittler tätig ist. Diese Daten werden an die teilnehmende NZB übermittelt, bei der die Mindestreserven gehalten werden.



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