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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Indirekte Steuern

sind Steuern, die vom Steuerpflichtigen lediglich vorab an den Fiskus entrichtet und dann auf dritte Personen überwälzt werden. Hierzu gehören Zölle, Verkehrsteuern und Verbrauchsteuern. Beispiele: Branntweinsteuer (Branntweinmonopol), - Mineralölsteuer, die zunächst vom Produzenten entrichtet und dann in den Preisen an den Verbraucher weitergegeben werden. Steuern und ähnliche Abgaben, die der Staat oder Einrichtungen der EU



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Weitere Begriffe : Technologie, ästhetische | Experiment | amerikanisches Tenderverfahren
 
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