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Steuern

Steuern sind Zwangsabgaben an den Staat, die im allgemeinen kein Recht auf eine Gegenleistung beinhalten. Steuerverpflichtungen sind grundsätzlich in Form von Geldleistungen zu erbringen. Die Einnahmen aus der Besteuerung sind die größte Finanzierungsquelle von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Höhe der Besteuerung richtet sich entsprechend der Steuerart nach der Höhe des Einkommens, dem Verbrauch, dem Ertrag oder der Höhe des Vermögens der Steuerpflichtigen.

Dem Staat stehen zur Finanzierung seiner öffentlichen Aufgaben verschiedene Einnahmequellen zur Verfügung. Hierzu zählt vor allem die Möglichkeit der Steuererhebung, die Kreditaufnahme sowie Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit des Staates. Die Steuereinnahmen spielen dabei quantitativ die wichtigste Rolle. Die Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und Gemeinden erreichen etwa ein Viertel des Bruttosozialprodukts, der gesamtwirtschaftlichen Leistung. Dazu kommen die Beträge, über deren Erhebung und Verwendung per Gesetz verfügt wird. Dazu zählen vor allem die Sozialabgaben.

Im allgemeinen bezeichnet man als Steuern in Geld zu leistende Zwangsabgaben an die Institutionen des öffentlichen Gemeinwesens. Charakteristisch für Steuern ist, dass sie keinen direkten Anspruch auf irgendwelche Gegenleistungen beinhalten. Hierdurch unterscheiden sie sich von den durch den Staat vereinnahmten Gebühren und Beiträgen. Steuern sind somit nicht zweckgebunden. Dies bedeutet, dass die Einnahmen aus einer Steuerart wie beispielsweise der Einkommensteuer, nicht zwingend für bestimmte staatliche Leistungen verwendet werden müssen, sondern - je nach Bedarf - für unterschiedliche Ausgaben verwendet werden können.

Man kann die verschiedenen Steuerarten nach vielfältigen Kriterien unterscheiden. Eine Möglichkeit ist die Unterscheidung nach Subjekt- und Objektsteuer, eine weitere Gliederung ist die Einteilung in direkte und indirekte Steuern. Vielfach werden Steuern auch danach unterschieden, ob sie am Einkommen, am Ertrag, am Verbrauch oder am Vermögen anknüpfen.

1. Subjekt- und Objektsteuern

Eine der wichtigsten Unterscheidung der vielfältigen Steuerarten ist die Unterscheidung nach Subjekt- und Objektsteuern. Als Subjektsteuern werden Steuern bezeichnet, die an der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen anknüpfen. Dabei werden die von Fall zu Fall unterschiedlichen finanziellen und persönlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen berücksichtigt. Die bedeutendsten Subjektsteuern sind die Einkommensteuer und die Vermögensteuer. Auch die Erbschaftsteuern gehören zu den Subjektsteuern.

Im Gegensatz dazu werden Objektsteuern bestimmten Tätigkeiten oder "Sachen" auferlegt, ohne dass dabei Rücksicht auf die persönliche Situation des Steuerpflichtigen genommen wird. Objektsteuern können sowohl auf der Unternehmens- als auch auf der Haushaltsseite der Volkswirtschaft erhoben werden. Subjektsteuern dagegen können nur auf der Haushaltsseite veranlagt werden, weil sonst nicht auf die persönlichen Umstände des Steuerpflichtigen eingegangen werden könnte. Allgemein gilt, dass Subjektsteuern die "gerechteren" Steuern sind, da sie an der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler anknüpfen. Objektsteuern dagegen behandeln jeden Steuerzahler gleich, ohne Rücksicht auf persönliche Umstände wie beispielsweise Familienstand, Einkommen oder Vermögen.

Zu den wichtigsten deutschen Objektsteuern gehören:

2. Direkt und indirekt

Eine weitere Möglichkeit Steuern zu unterscheiden ist die Einteilung in direkte und indirekte Steuern. Hierbei werden die Steuern danach differenziert, ob sie direkt bei der Person erhoben werden, die man mit der Steuer treffen möchte oder ob sie an einer anderen Stelle im Steuersystem ansetzen. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Umsatzsteuer, die zwar den Konsumenten eines Produktes oder einer Leistung treffen soll, aber im Unternehmenssektor erhoben wird. Die Steuerbelastung trifft den Konsumenten nur mittelbar durch die Überwälzung der Steuer auf den Preis des betreffenden Gutes.

Bezogen auf die Einteilung in Objektsteuern und Subjektsteuern gilt, dass Subjektsteuern grundsätzlich auch direkte Steuern sein müssen, da sonst keine Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen genommen werden kann. So ist die Einkommensteuer, als die wichtigste Subjektsteuer im deutschen Steuersystem auch gleichzeitig eine direkte Steuer, da sie unmittelbar bei der Person erhoben wird, die durch sie belastet werden soll. Objektsteuern können hingegen sowohl als direkte als auch als indirekte Steuern erhoben werden. So ist die Grundsteuer eine Objektsteuer, die direkt beim Steuerpflichtigen erhoben wird, während die Mehrwertsteuer zu den indirekten Steuern gehört, die beim Hersteller oder Händler aber nicht beim Endverbraucher erhoben wird, diesen aber letztlich trifft.

Eine mehr praktische Unterteilung von Steuern ist die Gliederung danach, ob die betreffenden Steuern an Einkommen, am Ertrag, am Verbrauch oder am Vermögen anknüpfen. Hiernach kann man die wichtigsten deutschen Steuern so unterteilen:

1. Steuern auf das Einkommen:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftssteuer

2. Steuern auf den Ertrag

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer

3. Steuern auf den Verbrauch

  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
  • Mineralölsteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Biersteuer
  • Brandweinsteuer
  • Tabaksteuer

4. Steuern auf das Vermögen

  • Vermögenssteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuern werden immer auf Basis eines Gesetzes erhoben. Jeder Steuer liegt also ein Gesetz zugrunde. Die Einkommensteuer beruht auf dem Einkommensteuergesetz (EStG), die Körperschaftssteuer wird nach dem Körperschaftssteuergesetz (KStG) erhoben und die Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Die Gesetzgebungshoheit liegt teilweise allein beim Bund, teilweise aber auch bei den Ländern bzw. bei beiden Gebietskörperschaften zusammen. In einem bestimmten Rahmen können auch die Kommunen Steuern beschließen (z.B. die Verpackungssteuer) oder die Hebesätze für bestimmte Steuerarten festsetzen (z.B.. bei der Gewerbesteuer). Die technische Abwicklung der Steuererhebung liegt bei den zuständigen Finanzämtern, die wiederum dem Finanzministerium unterstehen.

Das Aufkommen der vereinnahmten Steuern steht je nach Art der Steuer entweder dem Bund, den Ländern und den Gemeinden jeweils allein oder gemeinsam zu.

Die Diskussion über die Besteuerung in Deutschland sowie in anderen Ländern wirft immer wieder die Frage nach einem gerechten und guten Steuersystem auf. Obwohl eine objektive Aussage hierzu nicht möglich ist, haben sich in der Finanzwissenschaft einige Kriterien herausgebildet, die für die Beurteilung eines Steuersystem herangezogen werden. Die Definition der Anforderungen, die an ein gutes Steuersystem gestellt werden, geht zum Teil auf den bedeutenden Ökonomen Adam Smith zurück. Er nannte sechs Kriterien, die ein gutes Steuersystem erfüllen muss:

1. Die Verteilung der Steuerlast sollte gerecht sein. Jeder soll seinen gerechten Anteil an den benötigten Steuereinnahmen zahlen. Das Problem liegt darin ein Kriterium zu finden anhand dessen die Steuerlast gerecht verteilt werden kann. Die Mehrzahl der Ökonomen spricht sich hier für eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit aus. Als Indikator für die Leistungsfähigkeit wird meist die Höhe des Einkommens herangezogen.

2. Die einzelnen Steuern sollten so beschaffen sein, dass sie die wirtschaftlichen Entscheidungen auf den Märkten so wenig wie möglich beeinflussen.

3. Wenn die Steuerpolitik auch dazu dient, andere Ziele zu verfolgen (beispielsweise Investitionsanreize in den neuen Bundesländern zu schaffen), darf dabei die Gerechtigkeit und Leistungsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft möglichst wenig gestört werden.

4. Das Steuersystem soll den Einsatz der Fiskalpolitik für Stabilisierungs und Wachstumsziele ermöglichen. Das System soll also so beschaffen sein, dass eine Steuerung der Volkswirtschaft in Richtung von mehr Stabilität einem höheren Beschäftigungsniveau und höherem Wachstum möglich ist. Heute weiß man allerdings, dass eine solche Steuerung nur in geringem Maße erfolgreich ist.

5. Das Steuersystem soll eine effiziente und nicht willkürliche Verwaltung ermöglichen und für den Steuerzahlen verständlich sein.

6. Die Verwaltungs- und Erhebungskosten sollen so niedrig wie möglich sein.

Steuern sind Zwangsabgaben, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen (der Staat) von Personen oder Unternehmen verlangt, um seinen Finanzbedarf zu decken und seine Aufgaben erfüllen zu können. Steuern sind die Haupteinnahmequelle von Bund, Ländern und Gemeinden. Ein Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung besteht nicht. Rechtliche Grundlage für alle Steuern in Deutschland ist die Abgabenordnung (AO). Über Steuern hat der Staat die Möglichkeit, das Verhalten seiner Bürger zu lenken, z.B. kann die Erhöhung der Tabaksteuer oder der Stromsteuer zu einem verminderten Konsum führen. Wenn die persönlichen Verhältnisse von Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, handelt es sich um Personen-Steuern, ansonsten um Objekt-Steuern. Artikel 106 im Grundgesetz teilt die Steuern in vier Kategorien ein: Gemeinschaftssteuern (Verbundsteuern), Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern.



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