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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Gewerbetreibenden in der jeweiligen Region (mit Ausnahme der Handwerker) sind Pflichtmitglieder. Die Kammern regeln die berufliche Ausbildung und nehmen Abschlussprüfungen ab. Sie beraten die Mitglieder und vertreten sie gegenüber staatlichen Stellen. Sie veranstalten Fortbildungskurse und erstellen Gutachten.

Alle Gewerbetreibenden in Deutschland (außer dem Handwerk und den handwerksähnlichen Betrieben) sind nach dem Gesetz vom 18. Dezember 1956 verpflichtet, einer IHK beizutreten und zur Finanzierung der Arbeit der IHK Beiträge zu entrichten. Für das Handwerk sind die Handwerkskammern zuständig. Durch die verfassungsrechtlich zulässige Pflichtzugehörigkeit soll einerseits die Unabhängigkeit der Kammern gesichert und andererseits erreicht werden, dass durch die Beiträge der Mitglieder eine ausreichende finanzielle Basis zur Erledigung der den Kammern vom Staat übertragenen Aufgaben geschaffen wird. Die Pflichtmitgliedschaft gewährleistet auch, dass in der IHK Unternehmen aller Branchen, Betriebsgrößen und Rechtsformen versammelt sind und somit die Unternehmerschaft repräsentativ vertreten werden kann.

Die 83 Industrie- und Handelskammern (IHK) der Bundesrepublik haben die Aufgabe, die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in ihrem Bezirk wahrzunehmen. Sie sollen die Unternehmen, die zu ihrem Mitgliederkreis gehören, in Fragen der Berufsausbildung und der Weiterbildung betreuen, sie informieren und Gutachten erstellen. Die regionale Gliederung der IHK soll dafür sorgen, dass die besonderen Probleme der jeweiligen Wirtschaftsregionen bei den Behörden und anderen Institutionen genügend zur Geltung kommen. Dabei kann es sich um Fragen der Besteuerung, der Infrastruktur, der Nachwuchsförderung oder andere Probleme handeln, die die wirtschaftliche Entwicklung der Region betreffen. Die Industrie- und Handelskammern treten auch als Gutachter für Behörden und Gerichte auf, unterhalten Schlichtungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten oder für Differenzen zwischen Lieferanten und Abnehmern. Sie stellen Beglaubigungen von Dokumenten wie Handelsrechnungen aus und wirken mit bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der IHK gehört die Information und Förderung der Mitgliedsbetriebe. Gleichzeitig bieten die IHK auch Beratungen für Existenzgründer an, denen oft noch grundlegende steuerliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse fehlen. Mit Broschüren, Zeitschriften oder Rundschreiben geben die IHK Hinweise auf neueste Entwicklungen in der Technik oder der Rechtsprechung. Das ist insbesondere für kleine und mittlere Betriebe wichtig, die nicht über die gleichen Informationsmöglichkeiten oder über so viele Spezialisten verfügen wie Großunternehmen. Die mittelständischen Unternehmer und Kleinbetriebe sind auch die stärksten Nutzer der Beratungsdienste, mit denen die IHK die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsfirmen fördern wollen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der IHK gehört die Betreuung der betrieblichen Berufsausbildung in ihrem Bezirk. Sie registrieren alle Ausbildungsverträge, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich abgeschlossen werden und nehmen zum Abschluss die Prüfungen ab. Die IHK bieten auch den Beschäftigten, Führungskräften und Inhabern der Mitgliedsbetriebe zahlreiche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung. Dazu gehören Vortragsveranstaltungen, Kurse und Speziallehrgänge. Die IHK bieten Informationen über grundlegende betriebliche Probleme und Aufgaben, wie sie zum Beispiel mit Umstellung auf den Euro verbunden sein können.

Die personelle Zusammensetzung der Organe der IHK wird durch Wahlen bestimmt. Die Mitglieder wählen einen Beirat. Dieser wiederum bestimmt den Präsidenten. Beirat und Präsident zusammen bestellen den Hauptgeschäftsführer (Syndikus), der seine Aufgabe hauptberuflich erfüllt und die laufenden Geschäfte leitet.

Auf Landesebene sind die IHK zu Kammervereinigungen zusammengeschlossen. Die übergeordnete Spitzenorganisation aller Kammern ist der "Deutsche Industrie- und Handelstag" (DIHT). Er betreut zugleich die über 40 deutschen Auslandshandelskammern, denen die Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihrem jeweiligen Gastland und der Bundesrepublik übertragen ist. Sie sollen den deutschen Export fördern, Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen vermitteln, über die Importmöglichkeiten aus dem jeweiligen Gastland informieren und über die Investitionsbedingungen berichten. Deutsche Unternehmen, die nach Liefermöglichkeiten oder Partnerbetrieben suchen, können sich von den Auslandshandelskammern beraten lassen.

Die IHK sollen sich bei Anhörungen in den Parlamenten von Bund und Ländern, durch Stellungnahmen zu gesamtwirtschaftlichen Fragen oder zu den Belangen einzelner Wirtschaftszweige und Regionen an der wirtschaftlichen und politischen Meinungsbildung in der Bundesrepublik beteiligen. Auf nationaler Ebene ist der DIHT für diese Aufgaben zuständig. Mit Stellungnahmen, Gutachten oder durch Politikberatung versucht er ebenso wie andere große Verbände, Einfluss auf die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung und die Gesetzgebung des Bundestages in den Fragen zu nehmen, die die Interessen der Wirtschaft berühren.

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHK vom 18. Dezember 1956. Bis 1924 gab es in Deutschland nur die Bezeichnung Handelskammern. Sie waren zu Beginn des 19. Jahrhunderts unter französischem Einfluss als freie Vereinigungen zunächst im Rheinland entstanden. In Bremen und Hamburg wurde dieser Name bis heute beibehalten. Für Preußen schuf das Gesetz vom 24. Februar 1870 erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der damaligen Handelskammern. In der nationalsozialistischen Zeit wurden sie mit den Handwerkskammern zu "Gauwirtschaftskammern" zusammengelegt. Nach 1945 wurden die IHK wieder selbständig.



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