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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Infrastruktur

ist die Gesamtheit aller Einrichtungen, die das reibungslose Funktionieren einer Volkswirtschaft gewährleisten. Dazu gehören z.B. Verkehrswege (Straßen, Bahnlinien, Kanäle), Verkehrseinrichtungen (Flughäfen, See- und Binnenhäfen, Bahnhöfe usw.), Verkehrsmittel (Automobile, Luft- und Handelsflotte, Eisenbahnpark usw.), Energieversorgung (Elektrizitäts- und andere Kraftwerke, Leitungsnetze), Entsorgung (Abfallbeseitigung, Recycling, Klärwerke), Kommunikation (Telefon, Fernschreiben, Telegraphie, Fernsehen und Rundfunk, Datenfernverkehr usw.), Gesundheitswesen (Ärzte, Krankenhäuser, Rettungsdienste, Rehabilitation) sowie Bildung und Kultur (Schulen, Universitäten, Forschung, Ausbildung, Theater usw.). (= Sozialkapital, Sozialvermögen; social overhead capital) stellt die grundlegenden Dienste bereit, welche in starkem Ausmass das Niveau der Produktion bestimmen und damit den Entwicklungsstand einer Volkswirtschaft. Eine einheitliche und theoretisch-systematische Definition von Infrastruktur existiert noch nicht. Man unterscheidet: a) materielle Infrastruktur: Gesamtheit aller Anlagen, Ausrüstungen und Betriebsmittel in einer Volkswirtschaft zur Energieversorgung, Verkehrsbedienung und Nachrichtenübermittlung sowie zur Erhaltung und Nutzung der natürlichen Ressourcen (v.a. Wasserbau und Wasserwirtschaft), ferner die Gebäude und Einrichtungen im Bereich der staatlichen Verwaltung, Ausbildung, Forschung, des Gesundheits- und Fürsorgewesens, der Kultur, der Erholung und des Sports; b) institutionelle Infrastruktur: Gesamtheit der gewachsenen und gesetzten Normen, Einrichtungen und Verfahrensweisen einer Gesellschaft; c) personelle Infrastruktur: Gesamtheit der geistigen, unternehmerischen, handwerklichen und sonstigen Fähigkeiten (Arbeitsvermögen). Oft wird unter dem Begriff Infrastruktur nur die materielle Infrastruktur (Infrastruktur-Sachkapital) verstanden. Gemeinsame Kennzeichen der Infrastrukturleistungen sind: a) sie sind wichtig oder Voraussetzung für eine Vielzahl wirtschaftlicher Prozesse; b) sie werden überwiegend von öffentlichen Einrichtungen oder von privaten Unternehmen unter öffentlicher Kontrolle bereitgestellt; c) sie können nur zum geringen Teil importiert werden; d) die Investitionen zur Bereitstellung dieser Dienste sind gekennzeichnet durch technisch bedingte Unteilbarkeiten und einen hohen Kapitalkoeffizienten. Die Berücksichtigung der Infrastrukturleistungen im Sozialprodukt wirft Messungsprobleme auf (soziale Indikatoren). Mit den Infrastrukturleistungen beschäftigt sich insbes. die Theorie der öffentlichen Güter. Da Infrastrukturinestttionen - Staatsausgaben bedingen, werden sie in der Finanzwissenschaft ebenfalls behandelt. Ansätze zu einer eigenständigen Infrastrukturtheorie liegen in der Entwicklungstheorie. Ihre Beiträge zeigen die Bedeutung einer gut ausgebauten Infrastruktur für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region (Regionalpolitik) und ihre Integration mit der Gesamtwirtschaft. In den Vordergrund gestellt werden dabei von der Infrastruktur verursachte externe Ersparnisse (Externalitäten), die weitere Investitionen induzieren können. Die regionalpolitischen Effekte der Infrastrukturinvestitionen ergeben sich aus den Leistungen, die den Unternehmen (bei wirtschaftsnaher bzw. unternehmensorientierter Infrastruktur) und privaten Haushalten (bei sozialer bzw. haushaltsorientierter Infrastruktur) zufließen: a) Der Einkommens-(Beschäftigungs-)Effekt entspricht dem anderer Investitionen; wegen des hohen Bauanteils der Infrastruktur-Sachinvestitionen und der geringen Importmöglichkeit wirkt er sich v.a. innerhalb einer Region aus. b) Der Flächenbeanspruchungseffekt ist aus ökologischen Gründen und wegen der resultierenden Ausgabenbelastung der öffentlichen Haushalte (Bodenpreise) zu beachten. c) Der Erschließungseffekt der Infrastrukturinvestitionen schafft Möglichkeiten und Anreize für Unternehmen (Standortfaktoren) und private Haushalte, sich in einer Region niederzulassen, und/oder er verbessert die Versorgung der dort ansässigen Aktivitäten mit Infrastrukturleistungen, was ihre Produktivität und/oder ihr Nutzenniveau erhöht. d) Der Entwicklungseffekt führt zu einer Veränderung der Raumstruktur, wobei zurückgebliebene Regionen trotz Infrastrukturinvestitionen auch entleert werden können (z.B. durch Abwanderung der besser Ausgebildeten; brain drain). Bei der Infrastrukturplanung ergeben sich Schwierigkeiten v.a. wegen der Unteilbarkeiten und wechselseitigen Abhängigkeiten von Infrastrukturinvestitionen, so dass bestimmte Mindestgrößen und Bündelungen von Einrichtungen nötig sind. Die Untersuchung der Wirkungen der Infrastrukturinvestitionen ist für eine rationale Regionalpolitik noch unzureichend. In der Raumplanung werden als Infrastrukturarten unterschieden: a) kommunale Infrastruktur (Einrichtungen innerhalb der Gemeinde); b) Freirauminfrastruktur (freie Landschaft als ökologischer Ausgleichsraum); c) Bandinfrastruktur (großräumige Verkehrslinien, Versorgungsleitungen und Wasserläufe); ihr kommt als Grundlage zur Schaffung von Entwicklungsachsen in ländlichen Räumen und zur Gliederung von Verdichtungsräumen besondere Bedeutung zu. Literatur: Vickermann, R.W. (1991). Simonis, U.E. (1977). Frey, R.L. (1972)



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