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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Instanz

1. im Rechtswesen ein Gericht, das in einem bestimmten Über- oder Unterstellungsverhältnis zu einem anderen steht. Ein Gerichtsverfahren beginnt in der 1. Instanz beim zuständigen Gericht (z.B. Amtsgericht) um dann, sollten Rechtsmittel (Berufung, Revision) eingelegt werden, zur nächsthöheren Instanz zu kommen (z.B. Landgericht; weiterhin: Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof. Bei Verwaltungsverfahren: Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht). 2. in der Organisation: Stellen, die mit Leitungs- und Weisungsbefugnis ausgestattet sind.



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