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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Intelligenz

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Soziale Schicht, deren Angehörige vorwiegend geistige und eine hohe Qualifikation erfordernde Arbeit leisten. Es bestehen grundsätzliche Unterschiede innerhalb der Schicht der Intelligenz hinsichtlich ihrer sozialen Funktion, ihrer Stellung im System der Eigentumsverhältnisse, ihrer allgemeinen Lebensbedingungen. >Klassen, soziale. In der Wirtschaftssoziologie: [1] als Sozialkategorie: in der Literatur öfters sinnidentisch mit Intellektuellen, Intelligentsia, akademisch Ausgebildeten, Elite etc.; unterschiedliche, z.T. widersprüchliche und auch in der soziologischen Theorie - z.B. als Kategorie einer sozialen Rolle vielfach unbefriedigende Bezeichnung für a) eine besondere soziale Schicht, die sich durch die spezifische Art ihrer sozialen Stellung (z.B. als freischwebende I.) von den Grundklassen der Gesellschaft unterscheidet. b) Mitglieder bestimmter Berufe, die früher auch als sogenannte „freie“, selbständige Berufe - z.B. Ärzte, Rechtsanwälte -bezeichnet wurden, heute aber diesen Status weitgehend verloren haben, und/oder Ausübende bestimmter (geistiger) Arbeitstätigkeiten. Dieser auch als gesellschaftliche Arbeitsteilung konstitutiv gesetzte Unterschied zur überwiegend körperlichen Arbeit wird z.B. von der Kapitalismuskritik u.a. in der theoretischen Diskussion von Lohnabhängigkeit und Kapital in Frage gestellt (lohnabhängige I.). c) Absolventen einer bestimmten (überwiegend formal akademischen) Bildungsstufe. d) Ausübende bestimmter sozialer Funktionen, die als Schaffung und Vermittlung von Kulturwerten, d.h. durch die Hervorbringung religiöser, ästhetischer und wissenschaftlicher Weltdeutungen sowie als geistige Bewältigung aktueller politischer Aufgaben etc. umschrieben werden. [2] Als psychologischer Begriff: Bezeichnung für die Menge von Fähigkeiten, die zur erfolgreichen Durchführung von Lern- und Denkaufgaben notwendig ist. Entsprechend den verschiedenen I.-Theorien gibt es auch unterschiedliche I.-Definitionen. Als ihnen gemeinsam könnte folgende Bestimmung angesehen werden: Intelligenz bezeichnet die Schnelligkeit und Güte, mit der eine Person mit verschiedenen Arten von Materialien, Zahlen, Wörtern, Zeichen, räumlichen Gebilden usw. operieren kann. Schnelligkeit und Güte derartiger Operationen werden dabei, je nach Theorie der Intelligenz, etwa durch eine generelle Fähigkeit (Generalfaktor G) und einige spezifische Gruppenfaktoren (C.E. Spearman), oder durch eine Reihe voneinander relativ unabhängiger Faktoren (Primärfähigkeiten) konstituiert gedacht. Nach L.L. Thurstone lassen sich folgende Primärfähigkeiten (primary mental abilities) isolieren: Sprachbeherrschung, Wortflüssigkeit, Rechenfähigkeit, Raumvorstellung, Gedächtnis, Wahrnehmungsgeschwindigkeit und schlussfolgerndes Denken. Die Diskussion über die Frage, welche I.-Anteile angeboren bzw. erworben sind, hat bisher zu keinem abschliessenden Ergebnis geführt (^ Anlage und Umwelt).



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