Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Internationaler Währungsfonds, Konsultationen zur Geldpolik des Eurosystems

Von Einführung des Euro sind auch die im IWF-Übereinkommen vorgesehenen Konsultationen zur Geldpolitik der Mitgliedsländer betroffen. Da einzelne Euroländer nicht länger für Wäh- rungs- und Wirtschaftspolitik allein verantwortlich sind, musste das Konsultationsverfahren mit dem IWF modifiziert werden. Die Euroländer müssen als IWF-Mitglieder gegenüber dem Fonds sicherstellen, dass er seine Überwachungsaufgabe vollständig erfüllen kann. Zu diesem Zweck wurde vereinbart, dass der IWF mit EZB, EU-Kommission und ggf. anderen europäischen Institutionen regelmässig Konsultationsgespräche zur Geld- und Währungspolitik u.a. relevante Politikbereiche führen soll. Diese überstaatlichen Konsultationen gelten formal jedoch als Teil der vorgesehenen Konsultationen mit den einzelnen Euroländern. Vereinbart wurde, dass die Konsultationen mit den einzelnen Euroländern in gleichem Zeitabstand wie vorher, also i. d. R. im 12-Monatsrhyth-mus, fortgeführt werden; spätere Überprüfung dieses Modus ist vorgesehen. Diese Diskussionen werden als integraler Teil der Konsultation mit den einzelnen Euroländern angesehen. Hins. Geld- und Wechselkurspolitik gibt es jährlich entspr. Stabspapiere und eine Boarddisk. Dabei werden auch sonstige wirtschaftspolitische Aspekte einbezogen, soweit dies notwendig ist, um die Währungspolitik richtig zu beurteilen. Über die Ergebnisse der »Eurokonsultationen« unterrichtet eine ausführliche, mit den Euroländern abgestimmte Public Information Notice.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Internationaler Währungsfonds, Konditionalität
 
Internationaler Währungsfonds, Kreditpolitik
 
Weitere Begriffe : Chlorierte Kohlenwasserstoffe | Sponsor | Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.