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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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internes Ratingsystem, Kalibrierung

Eines der Gütekriterien bankinterner Ratingsysteme. Kalibrierung bez. Zuweisung von Ausfallwahrscheinlichkeiten zu Ratingklassen. Nach Darstellung der Bundesbank ist ein Ratingsystem gut kalibriert, wenn die geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeiten nur wenig von den realisierten Ausfall- raten abweichen. internes Ratingsystem, Kalibrierung w. S. gehört auch die Zuweisung zusätzl. Risikoparameter - z. B. Verlustquote, Kredithöhe bei Ausfall - zum Zeitpunkt des Ausfalls (Kalibrierung von Risikogewichten) zur Kalibrierung des Ratingsystems. Diese stellen - wie auch Ausfallwahrscheinlichkeiten -Zufallsgrössen dar, da sie zum Zeitpunkt der Bonitätseinstufung des Kreditnehmers nicht vollständig bekannt sind. Insb. sind sie lt. Bundesbank von der Werthaltigkcit der Sicherheiten bzw. dem bis zum Ausfall in Anspruch genommenen Kreditbetrag abhängig. I.Gegens.z. Ausfallwahrscheinlichkeit müssen diese Parameter jedoch nur im fortgeschrittenen IRB-Ansatz von der Bank selbst geschätzt werden, während sie im Basis-IRB-Ansatz aufsichtlich vorgegeben werden. Es existieren mehrere von der Bundesbank beschriebene statistische Verfahren, mittels derer aus einem Ratingverfahren Ausfallwahrscheinlichkeiten abgeleitet werden können: Bei direkten Verfahren (Logit-, Probit-, Hazardraten-Modelle) kann der ermittelte Bonitätsscore selbst als Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers verstanden werden. Die Ausfallwahr-scheinlichkeit einer Ratingklasse wird dann i. d. R. als Mittelwert der Ausfallwahrscheinlichkeiten der einzelnen Schuldner pro Klasse berechnet. Wenn der Bonitätsscore nicht als Ausfallwahrscheinlichkeit verstanden werden kann (z. B. bei Diskriminanzanalyse), werden indirekte Verfahren verwendet. Eine einfache Möglichkeit besteht darin, Ausfallwahrscheinlichkeiten für jede Ratingklasse aus historischen Ausfallraten zu schätzen, eine andere als Schätzen der Scoreverteilungen der ausgefallenen und nicht ausgefallenen Kreditnehmer. Danach kann jedem Kreditnehmer eine spezif. Ausfallwahrscheinlichkeit beigelegt werden. In der Praxis weichen i. d. R. Schätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten von den später tatsächl. eintretenden Ausfallraten ab. Als entscheidend ist anzusehen, ob die Abweichungen zufällig oder systematisch erfolgen. Systematische Unterschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten wäre unakzeptabel, da die Eigenmittelanforderung einer Bank im Vergleich zu ihren Risiken zu niedrig ausfiele. Statistische Verfahren zur Überprüfung der Schätzqualität von Ausfallwahrscheinlichkeiten beruhen lt. Bundesbank meist auf Backtestings; sie können allerdings mängelbehaftet sein, sodass rein mechanische Anwendung nicht angebracht ist (Backtesting bei Beurteilung von Ausfallwahrscheinlichkeiten). Weiteres Verfahren ist Verwendung von Referenzportfolios; in der Bankpraxis ist lt. Bundesbank bspw. Bezugnahme auf externe Daten von Ratingagenturen u.a. kommerziellen Anbietern als Benchmark verbreitet. Benchmarking kann lt. Bundesbank den Validierungsprozess zwar ergänzen, doch ist die Nützlichkeit wesentlich von der Wahl eines geeigneten Referenzportfolios abhängig. Auch die Auswahl eines Benchmarkrating ist i.A. schwierig. Neben der Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit sieht Basel II beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz auch bankinterne Schätzung von Verlustquote und Kredithöhe bei Ausfall vor. Quantitative Validierung der Verlustquoten besteht lt. Bundesbank darin, die bankinternen Schätzungen zu verifizieren. Bei Bankkrediten wird die Verlustquote insb. durch Verwertung der Kreditsicherheiten bestimmt. Schwierigkeiten ergeben sich lt. Bundesbank u.a., weil oft mehrere Kredite durch dieselbe Sicherheit abgesichert sind (z. B. bei Globalsicherheiten). Auch die Validierung der Kredithöhe bei Ausfall beruht auf Überprüfung bankinterner Schätzungen. Für bilanzielle Forderungen sehen die Baseler Mindestanforderungen vor, dass die Schätzwerte nicht geringer sein dürfen als der aktuell in An- spruch genommene Kreditbetrag, wobei ggf. Nettingeffekte berücksichtigt werden können. Bei derivativen Geschäften ergibt sich der Kreditäquivalenzbetrag aus Wiederbeschaffungskosten zzgl. Aufschlag für evtl. künftige Verpflichtungen.



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