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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Marshall-Plan

Marshall-Plan ist die populäre Bezeichnung für das von den USA finanzierte European Recovery Programm (ERP). Es diente nach dem Krieg der Unterstützung des Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und wurde ab 1948 verwirklicht. Es sollte zugleich die Widerstandskraft der europäischen Staaten gegen den vordringenden Kommunismus stärken.

Der Vorschlag für ein Programm zur Förderung des Wiederaufbaus und der Belebung der Wirtschaft in den unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges schwer leidenden europäischen Ländern wurde am 5. Juni 1947 vom damaligen US-Außenminister George C. Marshall während eines Vortrags an der Havard University gemacht. Im Rahmen des offiziell "European Recovery Programm" genannten Projekts wurden den europäischen Ländern, die zu einer Teilnahme an dem Programm bereit waren, Waren geliefert, Aufträge aus den USA erteilt und nicht rückzahlbare Kredite gewährt. Voraussetzung für die Hilfe war die Bereitschaft zu einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten europäischen Ländern. Insofern wurde damit auch schon der Keim für die Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gelegt, aus der später schrittweise die Europäische Gemeinschaft (EG) und schließlich die Europäische Union (EU) hervor gingen.

Das Europäische Wiederaufbauprogramm hat tatsächlich zur schnellen Erholung der europäischen Volkswirtschaften beigetragen, die sich an dem Projekt beteiligten. Unter dem Druck der damaligen Sowjetunion konnten sich die osteuropäischen Länder dem Programm nicht anschließen. Insgesamt waren es zwölf Milliarden Dollar, die zwischen 1947 und 1951 überwiegend in Form von Warenlieferungen von den USA nach Europa flossen und auf die teilnehmenden Länder verteilt wurden.

Die USA beteiligten auch den westlichen Teil des besiegten Deutschland an den Hilfen im Rahmen des ERP. Rund 1,7 Milliarden Dollar in Form von Warenlieferungen waren der deutsche Anteil. Die USA lieferten zwar ohne Berechnung, die Importeure der Hilfsgüter mussten dafür aber "Gegenwertmittel" in einen Fonds einzahlen. Aus diesem wurde ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes gebildet, das dazu diente, Kredite für den Wiederaufbau der zerstörten Betriebe zu geben und Zuschussprogramme zu finanzieren. Ausgaben und Einnahmen des ERP-Sondervermögens werden im Bundeshaushalt ausgewiesen.

Die Rückflüsse (Zins- und Tilgungszahlungen) aus den gewährten Krediten sowie zusätzliche am Kapitalmarkt aufgenommene Gelder werden bis heute zur gezielten regionalen und sektoralen Förderung von Investitionsvorhaben privater mittelständischer Unternehmen genutzt oder für Projekte im Bereich des Umweltschutzes und ähnliche Aufgaben eingesetzt. Seit Anfang 1990 (also 43 Jahre nach dem damaligen Verbot durch die UdSSR) werden ERP-Mittel auch zur Umstrukturierung der Wirtschaft in den neuen Ländern der Bundesrepublik vergeben. Der Vorteil dieser Kredite gegenüber den banküblichen Konditionen bestehen in niedrigen Zinsen und langen Laufzeiten.



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Marshall-Plan - European Recovery Program (EPR)
 
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