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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Jugendschutzgesetz

Am 21. Juni 2002 verabschiedete der Deutsche Bundestag das aktualisierte Jugendschutzgesetz, das zum 1. April 2003 in Kraft trat. Die alte Fassung des Gesetzes wurde den neuen Medien wie Internet und Computerspiele nicht mehr gerecht. Eine Anpassung wurde seit langem von Experten gefordert. Ziel ist der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol und Zigaretten sowie Gewalt und Pornographie in den Medien.

Was ist neu am Jugendschutzgesetz?

Trägermedien wie Filme, Videos, Bücher, Zeitschriften und Computerprogramme werden stärker kontrolliert. Außerdem sollen neue Regelungen Jugendliche besser vor Tabakkonsum schützen. Die Bestimmungen zu "Alkohol und Jugendliche in Gaststätten und Diskotheken etc." bleiben bestehen.

Neue Medien

Eine Altersklassifizierung soll nun auch bei Computerspielen Jugendliche und Kinder besser schützen. Durch die Einstufung in bestimmte Altersklassen sollen Eltern und Erzieher Informationen über den Grad der Gefährdung erhalten. Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen bei Abgabe von Computerspielen oder Spielkonsolen an Kinder und Jugendliche, die das geforderte Alter noch nicht erreicht haben.

Der neuen Vielfalt der Medien angepasst: Aus der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" wird die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien". Sie erhält weiter reichende Kompetenzen und ist für alle Medien (außer Fernsehen und Hörfunk) zuständig, also Bücher, Videos, Filmen und Computerprogramme. Das Indizierungsverfahren wird gestrafft. Handelte die Prüfstelle bisher nur auf Geheiß von Jugendämtern und anderen Behörden, darf sie nun von sich aus tätig werden. Die indizierten Titel werden nun nicht mehr veröffentlicht, da die Publizierung eher anziehend als abschreckend wirkte. Auch ohne die Indizierung durch die Bundesprüfstelle können Trägermedien mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden, die kriegsverherrlichende und die Menschenwürde verletzende Inhalte zeigen.

Alkohol und Zigaretten

Auch bei den so genannten Genussmitteln gelten strengere Auflagen. Verboten wird Kinowerbung für Zigaretten und Alkohol vor 18:00 Uhr sowie der Verkauf von Tabak und Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren. An öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten sollen nur Personen, die älter als 16 Jahre sind Zigaretten ziehen können. Und so soll es funktionieren: Auf einer Geld- bzw. EC-Karte ist das Alter vermerkt, das genaue Geburtsdatum ist jedoch aus Datenschutzgründen nicht vermerkt. Der Automat erkennt die Alterskennzeichnung und gibt Zigaretten nur an Personen über 16 Jahre. Anschließend kann mit Münzen oder Karte gezahlt werden. Kind im Sinne des Gesetzes ist, wer noch nicht vierzehn, Jugendlicher, wer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Für die Umstellung der Automaten gilt allerdings eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2007.



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