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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Assetbackedsecurities

Abk.: ABS. Resultat von Asset-securitization bzw. -backedfinancing. Zur Refinanzierung verwendete spezif. geschaffene Wertpapiere: durch einen Bestand von unverbrieften gleich gearteter Forderungen -etwa aus Hypotheken, Konsumentenkrediten, Leasingforderungen u. a. (Assets) -gedeckte (backed) und gesicherte Wertpapiere oder Schuldscheine, die Zahlungsansprüche gegen eine ausschl. dem Zweck der ABS-Transaktion dienende Zweckgesellschaft (Specialpurpose-Vehiclecom-pany, SPV) zum Gegenstand haben und deren Schuldendienst aus dem Cashflow des Pools getragen wird. Zahlungsansprüche werden durch einen Bestand unverbriefter Forderungen (Assets) gedeckt (backed), die auf die Zweckgesellschaft übertragen werden und im Wesentlichen den Inhabern der Assetbackedsecurities (Finanzinvestoren) als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen. Sie verbriefen Zahlungsansprüche gegen die ausschl. zum Zweck der ABS-Transaktion gegründete SPV, auf die die Assets (Finanzaktiva) übertragen werden. Die Ansprüche des Wertpapierkäufers richten sich gegen die neu gegründete Zweckgesellschaft, die neben sehr geringem Eigenkapital ledigl. über den Forderungspool verfügt. Für den Käufer ist es daher unabdingbar, eine genaue Bonitätsaussage über die ABS zu erhalten. Die durch Ratingagenturen vorgenommenen Bonitätseinstufungen enthalten die vom Kapitalanleger gewünschte Information. Der Markt für ABS wurde Anfang der 1970 er Jahre in USA mit Mortgagebackedsecurities begründet, indem Hypothe-kenportfolios zur Finanzmittelbeschaffung nutzbar gemacht wurden. Später wurde die Finanzierungstechnik von Banken und Savings and Loan Associations auch auf andere Vermögensgegenstände (z.B. Ratenkreditforde-rungen aus dem Konsumentenkreditgeschäft, Leasingforderungen aus vor allem PKW-Leasingfinanzierungen u. a.) übertragen. Die meisten ABS-Emissionen wurden von Ratingagenturen in eine der obersten Ratingkategorien eingeordnet und entsprachen daher den Anlagekriterien institutioneller Kapitalanleger. Das SPV ist kapitalmässig vollständig sowie personell und organisatorisch weitgehend von dem Forderungsverkäufer getrennt. Durch das SPV, dessen alleiniger Anteilseigner ein Treuhänder (Trus-tee) oder eine Treuhandgesellschaft (Trustcompany) ist, werden Schuldverschreibungen begeben, deren Emissionserlös zur Begleichung des Kaufpreises der Finanzaktiva dient. Mittels dieses Instruments werden umfangreiche Finanzaktiva eines Unternehmens in einem Treuhandvermögen - möglichst bei einer spez. Konzerngesellschaft - zusammengefasst. Über diese Aktiva -typischerweise vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - werden dann wertpapiermässig verbriefte und handelbare Anteile ausgegeben (Securitiza-tion) und bei institutionellen Anlegern platziert. I. d.R. betreut die verkaufende Bank die veräusserten Forderungen weiterhin auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Zweckgesellschaft. Ein Treuhänder überwacht die Ordnungsmässigkeit der Forderungsverwaltung und nimmt die Interessen der ABS-Anleger wahr. Wesentliches Merkmal von ABS-Konstruktionen ist, dass die Bonität der emittierten Papiere von der Bonität der veräussernden Bank getrennt wird, indem bestimmte Vermögenswerte durch Einbringung in die Zweckgesellschaft rechtlich so verselbständigt werden, dass sie den Erwerbern der ABS als hauptsächliche Sicherheit für ihre Ansprüche dienen. Im Unterschied zum Pfandbrief spielt hier auch die Bonität des Emittenten keine Rolle. Um die Anleger gegen das Risiko nicht termingerecht eingehender Zins- und Tilgungszahlungen oder gar eines Zahlungsausfalles zu schützen, werden bei ABS-Konstruktionen verschiedene Sicherheitsvorkehrungen getroffen (in die ABS-Konstruktion integrierte Sicherungselemente und/oder externe Kreditverbesserungen, z.B. die Übernahme von Garantien durch Dritte). Diese Verbesserungen sind Voraussetzung für das für gute Akzeptanz bei den Anlegern und eine kostengünstige Kapitalaufnahme notwendige erstklassige Rating. ABS können als Substitut sowohl für klassische Industrieanleihen als auch für Forfaitietung und Factoring angesehen werden. Zur Verbriefung eignen sich besonders solche Forderungen, die gegenüber einer grossen Zahl von Schuldnern bestehen und grosse Homogenität mit konstant niedrigen Ausfallraten sowie eine geringe Quote nicht termingenau eingehender Zins- und Tilgungszahlungen aufweisen; geeignet sind dabei vor allem Vermögenspositionen mit durchschnittlicher Laufzeit von mehr als 1 Jahr, die in ihrer Gesamtheit einem niedrigen Marktwertrisiko ausgesetzt, also bonitätsmässig einwandfrei sind. ABS werden von Unternehmen vornehmlich unter Kostengesichtspunkten begeben. Einerseits stellen Ratingagenturen bei ABS nur auf die Qualität der Finanzaktiva und die Vertragsbedingungen ab; dadurch kommt das Konzept insb. bonitätsmässig schlechteren Unternehmen zu Gute. Hinzu kommen positive steuerliche Effekte aus dem Verkauf der Aktiva. Darüber hinaus lassen sich durch die Emission von ABS Bilanzkennzahlen - insb. der Verschuldungsgrad - und Kennziffern zur Liquiditätsreserve beeinflussen. Vorteile einer ABS-Transaktion bestehen für den Forderungsverkäufer u.a. in einem Liquiditätszufluss und bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten. Für Banken erweist sich eine ABS-Transaktion auf Grund der unter bestimmten Voraussetzungen möglichen, das Eigenkapital entlastenden Wirkung in Zusammenhang mit den in Grundsatz I formulierten Eigenkapitalvorschriften von Interesse.



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