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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Treuhänder

ist eine Person, der von einer anderen Person (Treuhandgeber) Rechte zur treuhänderischen Wahrnehmung übertragen werden. Der Treuhänder übt diese Rechte zwar im eigenen Namen, jedoch im Sinne des Treuhandgebers aus. Beispiele: Verkauf eines Wertpapiers »bestens«, Einzug einer Forderung.



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