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			     Jurisprudenz, soziologische
			
			
			
			
                      In der Wirtschaftssoziologie:
eine Methode der Rechtswissenschaft, die davon ausgeht, dass die begriffliche Entfaltung juristischer Argumente allein nicht in der Lage ist, den in Konflikt geratenen Interessen gerecht zu werden, sondern dass - bei aller Anstrengung um ein juristisch begründetes Vorgehen - der Einzelfall auch soziologisch gesehen werden muss. Die s. Jurisprudenz, soziologische stellt einen Versuch dar, die Verbundenheit von Sein und Sollen bzw. ihre Nichttrennbarkeit zu belegen.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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