Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kader

In der Wirtschaftssoziologie: [1] in einem älteren Sinne der für Leitungs- und Führungsaufgaben ausgebildete Kern einer Truppe, dann auch die Gesamtheit der leitenden Funktionäre einer Organisation, eines Verbandes, eines Unternehmens usw. [2] In den kommunistischen Parteien und in den sozialistischen Staaten Bezeichnung für die Leiter und Funktionäre in Partei, Staat und Wirtschaft (später auch Ausdehnung auf alle Angestellten, vgl. „Kaderakte“ für „Personalakte“).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
KAD
 
Kaderpartei
 
Weitere Begriffe : zweiseitiges Handelsgeschäft | Minifundium | detribalisation
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.