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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kannkaufmann

ist nach § 3 HGB der Unternehmer eines Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebes, der dieses Unternehmen oder ein dazu gehörendes Nebengewerbe (z.B. Brennerei, Brauerei, Molkerei, Sägewerk) ins Handelsregister freiwillig eintragen läßt. Eine Verpflichtung besteht nicht, Voraussetzung zur Eintragung ist jedoch ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb wie beim Sollkaufmann.



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