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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kasse gegen Dokumente

Documents against Cash, Cash against Documents. Abk.: d/c. Auch: Documents against Payment; d/p. Zahlungsbedingung im Aussenhandelsgeschäft. Dem Importeur werden vereinbarte Dokumente, die direkte Übergabe der Ware ersetzen, vorgelegt. Mit ihrer Aufnahme, die ihm auch Verfügungsmacht über die bestellte Ware geben, wird die Zahlung fällig. Zur Abwicklung des Inkassos der Dokumente wird i. d. R. eine Bank eingeschaltet, die durch den Exporteur den Inkassoauftrag erhält. Der Inhalt des Auftrags bestimmt sich meist auf Grundlage der ERI, die - analog ERA - eine international anerkannte Regelung für Inkassi darstellen. Die Bank des Exporteurs wendet sich, nachdem sie den Auftrag erhalten hat, an eine Korrespondenzbank am Wohnsitz des Importeurs (Inkassobank). Sobald der Exporteur bei seiner Bank die Dokumente eingereicht hat, werden diese inkl. Weisungen hins. der eingehenden Zahlung an die Inkassobank versendet. Da die Bank bei dieser Zahlungsbedingung kein Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur eingeht, sind die Bearbeitungskosten geringer als bei Zahlung auf Akkreditivbasis. Durch die Vereinbarung von Zahlung auf Inkassobasis hat der Exporteur das Zahlungsrisiko nicht ganz ausgeschlossen, da der Importeur die Dokumentenaufnahme verweigern kann. In diesem Fall muss der Exporteur für Rücktransport der Waren sorgen oder anderweitige Verwendung der Waren finden. Auch der Importeur hat bei Zahlung auf Inkassobasis nicht sämtliche Risiken ausgeschlossen. Da er durch Aufnahme der Dokumente Verfügungsmacht über die Ware erhält, ohne die Möglichkeit zu haben, sie auf ihre Ordnungsmässigkeit zu prüfen, besteht Gefahr, dass es sich nicht um die vertragsgem. vereinbarte Ware handelt. Die zur Finanzierung des Warengeschäfts anfallenden Zinsen werden zwischen Ex- und Importeur aufgeteilt: Ersterer trägt diese bis zum Zahlungseingang nach Aufnahme der Dokumente durch den Importeur, während dieser Finanzierung bis zur Weiterveräusserung bzw. Verwertung der Ware übernimmt.



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