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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Konsumentenrente

ist nach Jules Dupuit (1840) und Alfred Marshall (1890) jener Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem Marktpreis eines Produktes und dem Preis ergibt, den die Konsumenten maximal dafür zu zahlen bereit wären. (consumer\'s surplus) auf Jules DUPUIT (1840) zurückgehendes, durch Alfred MARSHALL (1890) bekanntgewordenes Konzept. MARSHALL definiert die Konsumentenrente als diejenige Summe Geldes, die ein Käufer über den Kaufpreis (p) für eine bestimmte Gütermenge (x) hinaus eher bezahlen würde, als auf den Kauf zu verzichten. Die Konsumentenrente kann nach MARSHALL durch die Fläche zwischen Preisgerade (P) und Nachfragekurve (N) gemessen werden (Abb.) Das Konzept ist heftig kritisiert worden, weil es Nutzenkurven mit Nachfragekurven verwechsle (Leon WALRAS, Vilfredo PARETO) und sich der als suspekt betrachteten kardinalen - Nutzentheorie bediene (Nutzenmessung). Beide Kritikpunkte erscheinen inzwischen, insbes. durch Beiträge von John R. HICKS, überwunden: Die Fälle, in denen sich das MARSHALL-Mass zumindest als Näherungslösung eignet, wurden präzisiert, das Meßkonzept für Konsumentenrenten und gleichzeitig der Begriffsapparat zur Erfassung von Konsumentenrenten verfeinert; außerdem liess sich die Theorie der Konsumentenrente auf der Grundlage der vergleichsweise anerkannten ordinalen Nutzentheorie neu formulieren. a) Wenn das betrachtete Gut nur einen kleinen Teil des Gesamteinkommens der Konsumenten beansprucht bzw. die Preisänderung für ein Gut (welche die Veränderungen von Konsumentenrenten auslöst) die Realeinkommen der Konsumenten nur unwesentlich verändert, kann die Fläche zwischen Preisgerade und Nachfragekurve als gutes Näherungsmass für individuelle Konsumentenrenten (bzw. für die ungewichtete Summe der individuellen Konsumentenrenten) angesehen werden. Auf der Grundlage des verfeinerten Begriffsapparats der Theorie der Konsumentenrente wurde das Meßkonzept durch entsprechende Korrekturen der herkömmlichen Nachfragekurven verfeinert mit Relevanz v.a. für die Fälle, in denen das MARSHALL-Mass keine befriedigende Näherungslösung verspricht; d.h. insbes. dann, wenn das betrachtete Gut (bzw. die interessierenden Preisänderungen) die Realeinkommen der Konsumenten wesentlich tangiert. Ungeachtet dieser konzeptionellen Verfeinerungen sind die empirischen Meßprobleme beachtlich, v.a. wenn die Grenzen der Partialanalyse (Analyse) gesprengt werden (Ian M.D. LITTLE) bzw. wenn –> Extemalitäten zu beachten sind. Im Rahmen der ordinalen –> Nutzentheorie lassen sich Konsumentenrenten in kompensationstheoretische Überlegungen einbauen. Bei nichtmarginalen Veränderungen im Konsumbereich (z.B. durch ein öffentliches Projekt) erscheinen Konsumentenrenten (ggf. ergänzt um die betreffenden - Produzentenrenten) relevant für die Frage, ob die Gewinner aus der neuen Situation die Verlierer kompensieren könnten (KALDOR-HICKS-Kriterium). Die mögliche Widersprüchlichkeit von Wohlfahrtsbeurteilungen auf der Grundlage des KALDOR-HICKS-Kriteriums (–> SCITOVSKY-Kriterium) wird allerdings durch die Konsumentenrente nicht aufgehoben. Das Konsumentenrenten-Konzept unterliegt somit im Rahmen der Kompensationstheorie den gleichen Schwierigkeiten wie diese und ihre erweiterten Versionen (-\' SAMUELSON-Kriterium, LITTLE-Kriterium). Konsumentenrente Ungeachtet der empirischen Schwierigkeiten bei der Messung von Konsumentenrenten und der wohlfahrtstheoretischen Problematik ihrer Gewichtung erscheint das Konzept, der Konsumentenrente zur Beurteilung nichtmarginaler wirtschaftlicher Veränderungen unabdingbar, jedenfalls wenn (geoffenbarte) individuelle Präferenzen berücksichtigt werden sollen. Nicht zuletzt deshalb stützt sich die angewandte Wohlfahrtsökonomik (Kosten-Nutzen-Analyse) auf dieses Konzept. Literatur: Linde, R. (1992). Hicks, J.R. (1969). Hicks, J.R. (1956) Käuferrente



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