Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Konventionalstrafe

Vertragsstrafe in Form einer bestimmten zu zahlenden Geldsumme. Sie kann vertraglich zwischen den Beteiligten für den Fall vereinbart werden, daß der Schuldner dem Gläubiger die Leistung nicht oder nicht in vereinbarter Weise erfüllt. Beispiel: Im Anlagenbau in Form eines bestimmten Betrages pro Tag der Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungsdatums. Geregelt in §§ 339 ff BGB.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Konventionalismus
 
Konventionalstrafengarantie
 
Weitere Begriffe : Autorität, formale - informelle | Einschnitt, epistemologischer | Devisenkomponente der Geldmenge
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.