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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Korrespondenzzentralbankmodell, Geschäfte

Abk.: CCBM-Geschäfte. Von Europäischer Sparkassenvereinigung und Europäischer Vereinigung der Genossenschaftsbanken beschlossene optimale Verfahren (Bestprac-tices) für Marktteilnehmer, die an CCBM-Geschäften beteiligt sind: 1. Depotbanken tragen dafür Sorge, dass ihre Kunden über die Regelungen und Verfahren für Zahlungsanweisungen im Rahmen des Korrespondenzzentralbankmodells informiert werden. Diese Regelungen und Verfahren beruhen so weit wie möglich auf offiziellen lokalen Marktgepflogenheiten. Kunden müssen diese Regelungen und Verfahren befolgen, um zügige und effiziente Abwicklung ihrer Instruktionen zu gewährleisten. 2. Abwicklung von CCBM-Instruktionen sollte, sofern möglich, automatisiert erfolgen. In diesem Zusam-menh. werden weitestgeh. elektronische Kommunikationswege zwischen Depotbanken und Kunden genutzt und alle Instruktionen entspr. ISO-Standard 15022. 3. Unter normalen Umständen leiten die Depotbanken nach bestem Bemühen die CCBM-Instruktionen ihrer Kunden innerhalb 30 Minuten nach Erhalt an das lokale Wertpapierabwicklungssystem weiter, vorausgesetzt die Instruktionen sind vollständig und korrekt und der Kunde verfügt über die zu liefernden Wertpapiere. 4. Annahmeschluss der Depotbanken ist bei gleichtägiger Abwicklung der CCBM-Instruktionen ihrer Kunden 30 Minuten vor Schliessung des entspr. lokalen Wertpapie-rabwicklungssystems. Allerdings wird den Kunden empfohlen, ihre Anweisungen am besten frühzeitig vor Annahmeschluss der Depotbank einzureichen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung der Instruktionen zu vermeiden und der Depotbank ausreichend Zeit zu geben, auf Fehler und unvorhergesehene Probleme zu reagieren. 5. Marktteilnehmer stellen sicher, dass ihre Kunden problemlos auf Informationen zugreifen können, die es ihnen ermöglichen, den Status ihrer CCBM-Instruktionen zu überwachen. 6. Depotbanken verständigen sich mit ihren Kunden auf Lösungen zur Erkennung und (ggf.) vorrangigen Ausführung von CCBM-Instruktionen. Soweit möglich sollten diese Lösungen ISO-Standard 15022 entspr. 7. Unter der Voraussetzung, dass es für Depotbanken möglich ist, CCBM-Instruktionen als solche zu erkennen, informieren sie ihre Kunden nach bestem Bemühen innerhalb von 15 Minuten nach Feststellung über Abwicklungsprobleme.



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