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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kriminalisierung

In der Wirtschaftssoziologie: [1] ein Verhalten, eine Handlung, oder eine Person als kriminell definieren, registrieren, etikettieren und behandeln. Hierbei lassen sich verschiedene Ebenen unterscheiden: a) die Kriminalisierung abstrakt definierter Handlungen durch wertbezogene, interessengeleitete und gesellschaftliche Machtverhältnisse widerspiegelnde Setzung von Strafrechtsnormen; b) die Kriminalisierung konkreter Handlungen oder Personen im Prozess der Strafverfolgung durch Instanzen sozialer Kontrolle; c) die mit a) und b) nur bedingt übereina) stimmende Kriminalisierung durch die Bevölkerung (z.B. über Anzeigenerstattung). In allen Fällen weist das Konzept der Kriminalisierung darauf hin, dass Handlungen und Personen nicht \'als solche\' kriminell sind, sondern dass es von zahlreichen sozialstrukturell bedingten Prozessen abhängt, ob bestimmte Handlungen abstrakt oder konkret mit dem Etikett \'kriminell\' belegt werden bzw. ob bestimmte Personen aufgrund des Begehens derartiger Handlungen den Status des \'Kriminellen\' erhalten oder nicht. Das Konzept der Kriminalisierung steht damit im Gegensatz zu Vorstellungen, die von einem feststehenden Kriminalitätsbegriff ausgehen, und Prozessen, nach denen Personen aufgrund biologischer, psychologischer und soziologischer Faktoren - gemessen an Anzahl und Schwere ihrer Straftaten - immer \'krimineller\' werden (kriminelle Karriere). [2] Jemanden kriminell machen, d.h. ihn in eine soziale Situation bringen oder ihm eine soziale Rolle zuschreiben, die ihn motiviert oder zwingt, Handlungen zu begehen, die als kriminell bezeichnet werden, z.B. sekundäre Devianz als Folge von K.sprozessen.



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