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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Landesmedienanstalten

Landesmedienanstalten kontrollieren das Programmangebot der privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter in den einzelnen Bundesländern. Sie überprüfen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Zwei Prozent der Rundfunkgebühren werden für die Finanzierung der Behörden bereit gestellt. In den Gremien der Landesmedienanstalten sind Vertreter aller wichtigen gesellschaftlichen Gruppen des jeweiligen Bundeslandes vertreten.

Zentrale Aufgabe der Landesmedienanstalten ist die Kontrolle der Programme, z.B. nach Kriterien des Jugendschutzes. Da jegliche Art staatlicher Programmkontrolle eine Vorzensur und laut Artikel 5 des Grundgesetztes (Informations- und Pressefreiheit) verfassungswidrig wäre, ist eine Beanstandung nur im Nachhinein möglich. Die Ausnahmen bilden Programme, die schon einmal ausgestrahlt und beanstandet wurden, sowie Filme, die indiziert oder zu einem früheren als der von der FSK-Freigabe vorgegebenen Sendezeit gezeigt werden sollen. Vor der Ausstrahlung dieser Filme müssen die Sender bei den Landesmedienanstalten Ausnahmegenehmigungen beantragen. Dafür werden Prüfgutachten bei der FSF eingeholt, die (laut RStV, § 3 Abs. 8) bei der Entscheidungsfindung der Landesmedienanstalten einzubeziehen sind.

Verstößt ein Sender gegen die Auflagen der Landesmedienanstalten, können Sanktionen gegen die jeweiligen Sender verhängt werden. Die Bandbreite reicht von einfachen Bußgeldern bis hin zum Entzug der Sendelizenz.

Weitere Aufgaben der Landesmedienanstalten:

  • Aufbau und Fortentwicklung des privaten Rundfunks
  • Lizenzierung privater Fernseh- und Hörfunkanbieter
  • Förderung von Medienkompetenz
  • Analoge und digitale Kanalbelegung
  • Förderung der technischen Infrastruktur

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Landesmedienanstalten an gesetzliche Vorgaben gebunden. Dazu gehören unter anderem der Rundfunkstaatsvertrag, die Landesmediengesetze und der Mediendienste-Staatsvertrag. Ziel ist, eine größtmögliche Vielfalt der privaten Rundfunklandschaft zu fördern und zu erhalten.

ALM

Auf nationaler Ebene arbeiten die 15 Kontrollinstitutionen im Rahmen der Arbeits-gemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) zusammen. Die ALM beschäftigt sich mit länderübergreifenden Aufgaben und Fragenstellungen. Sie trifft bundesweit relevante Beschlüsse und stellt damit eine einheitliche Entscheidungsgrundlage her. Außerdem nimmt die ALM die Interessen ihrer Mitgliedsanstalten auf europäischer Ebene wahr.

Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten: www.alm.de



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