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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Landwirtschaft

ist ein Teil der Volkswirtschaft. Sie gehört zur Urproduktion. Sie betreibt den Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln und deren weitere Verarbeitung, Tierzucht sowie Nebenbetriebe (z.B. Brauerei, Brennerei, Molkerei). Die Landwirtschaft ist zu unterscheiden von der Forstwirtschaft, die sich mit der Holzgewinnung beschäftigt. Zur Lage der Landwirtschaft erstellt die Bundesregierung regelmäßig den Agrarbericht. Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Unternehmens ist Kannkaufmann. Siehe auch Agrarpolitik.



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