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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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MAK-Liste

Die MAK-Liste regelt, wie hoch die Konzentration bestimmter Stoffe in der Raumluft am Arbeitsplatz sein darf. MAK steht für maximale Arbeitsplatz-Konzentration. Damit wird die Konzentration von Arbeitsstoffen in der Luft bezeichnet, die vom gesundheitlichen Standpunkt aus noch zumutbar sind. Jährlich gibt die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft eine Liste mit ca. 500 Stoffen und deren Grenzwerte in der Raumluft am Arbeitsplatz heraus, die MAK-Liste.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ermittelt die Gesundheitsgefährlichkeit von Arbeitsstoffen toxikologisch und arbeitsmedizinisch, um die MAK-Werte und die BAT (Biologische Arbeitsstoff Toleranzwerte) - Werte festzulegen. Der Durchschnittswert wird in der Regel über Zeiträume eines Arbeitstages oder einer Schichtdauer festgelegt. Die MAK ist ein Durchschnittswert, kurzfristige höhere Konzentrationen der Stoffe werden von der MAK-Kommission akzeptiert und der Liste als kurzfristige Spitzenwerte beigefügt. Die Ergebnisse werden jährlich veröffentlicht und stehen auch im Internet.

Der Grenzwert gilt für einen gesunden Menschen und für eine einzige Substanz. Stoffgemische, die viel gefährlicher sein können, wurden in Deutschland jahrelang abgelehnt, weil die Bestimmung wissenschaftlich sehr ungenau sein kann. Erst seit 1985 wird die in anderen Ländern gültige "Summenregel" für Gemische in der TRGS (technische Regel für Gefahrenstoffe) übernommen.



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