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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Me-Too-Präparate

In der Gesundheitswirtschaft: me-too drugs Bezeichnung für patentierte Arzneimittel-Wirkstoffe, die nur geringfügige Molekülvariationen bereits vorhandener Substanzen zumeist ohne eigene therapeutische Innovationen sind. Synonym werden auch die Begriffe Nachahmerpräparate oder Analogarzneimittel genannt. Viele dieser Präparate sind sogenannte Scheininnovationen und nicht besser in der Wirkung als herkömmliche Arzneimittel ohne Patentschutz, erzielen aber höhere Preise. Das Einsparvolumen bei den Me-Too-Präparaten wird für 2005 auf 1,6 Milliarden Euro, knapp sieben Prozent des gesamten Arzneimittelumsatzes geschätzt. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) sollte diese Kostenentwicklung gestoppt werden: So wurden ab 2004 für patentgeschützte Medikamente Festpreise eingeführt, wenn sie keinen erkennbaren Zusatznutzen gegenüber bereits bekannten Medikamenten bieten. Allerdings stiegen die Arzneimittelausgaben im Jahr 2005 um rund 17 Prozent an. Begründet wird dies u.a. durch Sondereffekte des GMG. So war der zehnprozentige Sonderrabatt für Nichtfestbetragsarzneimittel nur auf das Jahr 2004 befristet. Durch einen Vorzieheffekt war ein Umsatz von 630 Millionen in das Jahr 2003 transferiert worden, dieser wurde dann 2005 wieder im vollem Umfang bei den Arzneimittelausgaben wirksam.



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