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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Übersprungshandlung

In der Wirtschaftssoziologie: ein Begriff der Instinktlehre. Er bezeichnet bestimmte Ersatzhandlungen, über die eine aufgestaute Triebenergie abreagiert wird, wenn das Fehlen auslösender Aussenreize oder ein Konflikt zwischen unvereinbaren Trieben den Ablauf der Instinkthandlungen verhindert, durch die jene Triebenergie normalerweise abreagiert wird. So soll es sich bei dem Sich-hinter-dem-Ohr-Kratzen, das Menschen in Konfliktsituationen zeigen, um eine Ü. handeln.



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Weitere Begriffe : Zahlungsmittel nach dem Liquiditätsgrundsatz | Promissorynote | AMOROSO-ROBINSON-Relation
 
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