Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Mehrheitsaktionär

Wenn sich mindestens die Hälfte des Aktienkapitals einer AG in Händen eines oder mehrerer Aktionäre, die sich zu einer Mehrheitsgruppe zusammengeschlossen haben, befindet, kann der Mehrheitsaktionär bzw. die Mehrheitsgruppe durch ihr Stimmrecht auf die AG weitgehend Einfluss ausüben. Dabei kann es aufgrund unterschiedlicher Interessen schnell zu Konflikten der Mehrheit mit den anderen Aktionären kommen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Mehrheit, Majorität
 
Mehrheitsbesitz
 
Weitere Begriffe : Nutzentheorie | Bankmanagement, gesetzliche Anforderungen | Hauptschuldner
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.