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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt

Form des erweiterten Eigentumsvorbehalts. Der Eigentumsvorbehalt, unter der der Vorbehaltskäufer die Sache verkauft, wird mit Vorausabtretung der Kaufpreisforderung verbunden, wenn der Vorbehaltskäufer sie weiter verkauft. Anders: einfacher Eigentumsvorbehalt.



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