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			     Nettozins(satz)
			
			
			
			
                      1. Auch: reiner Zins. Reines Entgelt für die Überlassung von Kapital - z. B. in Form von Kredit -, also ohne im Bruttozins enthaltene Risikoprämie, Verwaltungskostenzuschlag u. dgl.
2. In der Bankpraxis überwiegend erfolgende Modalität der Berechnung von Zinsen und Provisionen bei Kontokorrent-, Diskont, Lombardkrediten u. a. Beides wird zusammen in einem Betrag bzw. einheitlichen Satz erhoben und vom tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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