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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ombudsrat für Arbeitslose

Der Hartz-Ombudsrat wurde auf Initiative des Wirtschaftsministerium gegründet. Er begleitet kritisch die Reformen am Arbeitsmarkt. Die Mitglieder reflektieren die Änderungen rund um Arbeitslosengeld II, Personalserviceagenturen und Arbeitsvermittlung. Die Mitglieder machen Reformvorschläge, die für die Politiker aber nicht verbindlich sind. Leistungsbezieher können sich an den Ombudsrat wenden.

Aufgabe des Ombudsrates ist es, die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu begleiten. Der Rat soll Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns und der gesetzlichen Regelungen ziehen und entsprechende Empfehlungen geben. Der Rat wird hierbei über Befunde und Entwicklungen in der Praxis von den zuständigen Stellen (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Agenturen für Arbeit, Kommunen) ständig informiert und hat darüber hinaus die Möglichkeit, Einzelfälle in eigenem Ermessen aufzugreifen. Der Ombudsrat berichtet dem Wirtschaftsministerium in regelmäßigen Abständen und steht mit der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) in engen Kontakt, um Nachbesserungen der Reformen zu initialisieren. Der Ombudsrat nimmt seine Aufgaben unabhängig und ehrenamtlich wahr.

Die Arbeit nahm das Gremium am ersten Dezember 2004 auf. Dem zunächst für die Dauer eines Jahres eingerichteten Rat gehören die frühere Bundesfamilienministerin Christine Bergmann, der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf und Ex-IG-Chemie-Chef Hermann Rappe an. Sie arbeiten ehrenamtlich. Der Rat ist mit einem Etat von rund einer Million Euro ausgestattet. Neben den Bürokosten werden davon auch Gutachten finanziert.

In einem ersten Zwischenbericht forderte der Ombudsrat unter anderem die Nichtberücksichtigung der Eigenheimzulage bei der Leistungsbewilligung, eine stärkere Berücksichtigung von Kindern und eine Neufassung der so genannten 58er-Regelung für ältere Arbeitslose. Bislang wurde nur ein Änderungswunsch des Ombudsrates umgesetzt: Langzeitarbeitslose können ab Oktober 2005 mehr hinzuverdienen ohne hohe Einbußen beim Leistungsbezug befürchten zu müssen.

Arbeitslose können sich an den Ombudsrat wenden und Eingaben machen. Konkret helfen können die Mitarbeiter dort aber meist nur durch Informationen. Den Betroffen bleibt aber das Widerspruchsverfahren oder eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestags. Ausführliche Beratung leisten lokale Arbeitslosenhilfestellen von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden. Adressen solcher Stellen erhalten Sie unter www.erwerbslos.de. Der Rat verwendet die Beschwerden um strukturelle Defizite der Arbeitsmarktreformen aufzudecken.

Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitsuchende -Postfach 040140 10061 Berlin Tel.: 0800 44 00 55 0 (kostenlos) Internet: www.ombudsrat.deE-Mail.: info@ombudsrat.de



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