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Passivüberhang

1. Auf der Passivseite der Bankbilanz auftretende Position, die durch eine spez. Gegenposition nicht gedeckt ist. Kann in Festzins-, Währungs-, Edelmetall- und in bestimmten Termingeschäftsbereichen auftreten. Ggs.: Aktivüberhang. 2. Tatbestand, dass eine Filiale, Zweigstelle usw. einer Bank, für sich betrachtet, ein niedrigeres Kreditvolumen als Einlagenbestand aufweist. Ggs.: Aktivüberhang.



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Weitere Begriffe : sinailest space analysis | Potlatch | Patrimonialismus
 
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