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| persönliche HaftungHaftung der einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter einer Bank (Privatbankiers): bei der oHG-Bank haften alle Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen den Gläubigern der Bank unmittelbar, unbeschränkt und gleichgeordnet; ebenso bei der KG-Bank die Komplementäre. Bei Banken in den Rechtsformen der juristischen Personen besteht keine persönliche Haftung, sondern nur eine solche der Kapitalanteile. 
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