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Pfandbriefgesetz

Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten in der Fassung vom 8. 5. 1963. Es regelt die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen der öffentlich-rechtlichen Realkreditinstitute. Einheitliches Gesetz (von 2005) und damit einheitliche Rechtsgrundlage für alle Banken, die Pfandbriefe jeder Art ausgeben. Hebt u.a. Hypotheken-, Schiffsbankgesetz sowie Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten auf. Beseitigt das Spezialitätenprinzip im Pfandbriefbereich.



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