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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Pflegesatz

In der Gesundheitswirtschaft: Entgelt, das für die stationäre Behandlung eines Patienten an das behandelnde Krankenhaus zu entrichten ist. Neben den Fallpauschalen und Sonderentgelten waren die Pflegesätze das zentrale Vergütungsinstrument der Bundespflegesatzverordnung (BPflVO), des Vergütungssystems für Krankenhäuser, das bis zur Einführung der Fallpauschalen durch das Fallpauschalengesetz und die Fallpauschalen-Verordnung für alle Krankenhäuser galt. Seit der verpflichtenden Einführung des Fallpauschalensystems gilt die BPflVO nur noch für die Krankenhäuser, die nicht das Fallpauschalensystem anwenden müssen. Dies sind insbesondere die psychiatrischen Krankenhäuser und weitere per Rechtsverordnung vom DRG-System ausgenommene sogenannte besondere Einrichtungen. Die Bundespflegesatzverordnung regelt die Vergütung der Krankenhausleistungen für die verschiedenen Behandlungsformen, insbesondere, welche Kosten pflegesatzfähig sind, und wie die Pflegesätze und die Budgets zwischen Krankenhaus und Krankenkassen prospektiv vereinbart werden. Dabei wird zwischen Abteilungspflegesatz und Basispflegesatz unterschieden. Über tagesgleiche Basis- und Abteilungspflegesätze zusammen wurden im bisherigen Vergütungssystem nur solche Leistungen abgegolten, die nicht über Fallpauschalen oder Sonderentgelte abgegolten wurden.



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