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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Planungsabteilung

Stabsabteilung der Bank, die mit der rein technischen Vorbereitung und Durchführung der Bankplanung, ggf. auch ihrer Abstimmung und Koordination i. Hinbl. a. die Teilpläne u. a. beauftragt ist. Sie hat auch die Aufgabe der Entwicklung und Verbesserung von Planungsunterlagen, -formularen usw. Es handelt sich um eine Stabsabteilung, die einem Geschäftsleitungsmitglied unmittelbar untersteht.



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