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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Private Güter

sind - Güter, die von Privaten (Unternehmer, Gewerbetreibende, Handwerk usw.) erstellt und angeboten werden. Für diese Güter kann das Prinzip der Ausschließlichkeit verwirklicht werden, d.h. daß eine Person, die das Gut beziehen will, auch dafür bezahlen muß und umgekehrt bei fehlender Zahlungsbereitschaft vom Bezug ausgeschlossen werden kann.



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