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Prüfung von Banken

 
   
Im Interesse der Sicherheit von Banken und des Gläubigerschutzes werden Banken geprüft. Die früher allein interne Prüfung durch entspr. Organe der Bank wird seit langem ergänzt durch - überwiegend gesetzlich vorgeschriebene - externe Prüfungen. Die Sparkassen werden seit ihrer Entstehung bereits durch die Errichtungskörperschaft geprüft (Sparkassenprüfung). Ähnlich unterliegen die Kreditgenossenschaften der Genossenschaftsprüfung. Seit 1931 gibt es für praktisch alle Banken die Pflicht zur externen Prüfung durch von ihnen unabhängige Wirtschaftsprüfer bzw. -prüfungsgesellschaften in Form der Abschlussprüfung. Heute ist § 27 KWG dafür massgebend. Grunds, sind interne und externe Prüfung zu unterscheiden, je nachdem, ob die Prüfung durch Organe der Bank selbst oder durch aussenstehende Stellen vorgenommen wird. Die interne Prüfung kann interne Kontrolle oder interne Revision sein. Erstere ist eine in den Betriebs- und Geschäftsablauf eingebaute laufende bzw. regelmässige Überwachung der betr. Vorgänge. Letztere ist eine einmalige oder sporadische, auf jeden Fall unregelmässige (daher »unerwartete«) Prüfung durch die Revisionsabteilung der Bank oder durch den zuständigen Verband (an der Grenze zur externen Prüfung). Weiter werden die Prüfungen nach dem Prüfungsobjekt unterschieden: so Abschluss-bzw. Jahresabschlussprüfung zur Prüfung der Ordnungsmässigkeit des Rechnungswesens der Bank und des daraus abgeleiteten Bankjahresabschlusses; Depotprüfung bei den das Effekten- und Depotgeschäft betreibenden Banken; weiter verschiedene Sonderprüfungen, die bei besonderen Anlässen erfolgen, angeordnet durch die Bankgeschäftsleitung, den zuständigen Verband, ein Gericht, die zuständige Einlagensicherungseinrichtung, vor allem aber durch die BaFin. In jüngerer Zeit eingeführte wichtige Prüfungen sind die MaRisk-Prüfungen.  

 

 
   

 

 
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