Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Quotation

Beschluss der Börse, hier wird über die Zulassung eines Wertpapiers zum amtlichen Börsenhandel und die Aufnahme in das amtliche Kursblatt entschieden. Die Zulassung erfolgt aufgrund von Regelungen, die im Rahmen von Gesetzen, der Börsenzulassungsverordnung oder anderer Verfahren festgelegt sind. Die Zulassungsverfahren sind den jeweiligen Börsensegmenten entsprechend unterschiedlich ausgelegt. Die Zulassung wird vom Emittenten zusammen mit einem Kreditinstitut bei der Zulassungsstelle beantragt. Der Antrag enthält wertpapierbezogenene Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird entsprechend veröffentlicht. Vor jeder Neumission eines Wertpapiers muss ein Börsenprospekt veröffentlicht werden, der alle Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers beinhaltet. Nach der Zulassung hat der Emittent verschiedene Pflichten zu erfüllen. Er muss beispielsweise in regelmäßigen Abständen Zwischenberichte abgeben.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
quotale Zusammenfassung von Bankbilanzen
 
Quoten-Sample
 
Weitere Begriffe : Sicherungskäufer, -nehmer | Verwahrung, reguläre | ceiling effect
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.